Hallo Forum,
vor einigen Tagen erhielten wir den Steuerbescheid für das Jahr 2016. Die Berechnung war fast identisch mit der des Programms - bis auf einen Punkt: die Unterstützungsleistung.
Wir haben im Jahr 2016 unsere Tochter (in dem Jahr Studentin, 29) mit monatlich ca. 300 Euro unterstützt und diesen Betrag im Programm unter "Außergewöhnliche Belastungen - Unterstützung für bedürftige Personen" geltend gemacht. Im Gegensatz zur Steuersparerklärung zog das Finanzamt jedoch die durch unsere Tochter geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von den Unterstützungsleistungen ab.
Laut Eingabehilfe SSE2017 sollte in diesem Fall gelten:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht von den Einkünften und Bezügen abgezogen, sondern erhöhen stattdessen den Unterhaltshöchstbetrag.
Was ist richtig? Sollten wir Einspruch erheben?
Vielen Dank für hilfreiche Tips!
2afischer