Kind nach dem 25 Lebensjahr

  • Hallo,
    mein Kind ist älter als 25 und studiert.
    Im Dialog Kind kommt die Meldung, dass man Kinder nach dem 25. Lebensjahr nur noch aus 3 Gründen ansetzen kann
    a) Wehrdienst
    b) Hochschulasubildung / Studium
    c) Behinderung

    Im Dialog allerdings kann nur Wehrdienst oder Behinderung angegeben werden, aber nicht Studium ????

    Danke
    Toni

  • das Kind kann nicht als "Kind" in Anlage Kind eingegeben werden, sondern nur wenn Sie Unterhalt zahlen über die Anlage Unterhalt!

  • Da das Kind bereits das 25.Lebensjahr vollendet hat, kann es für die Verlängerungszeit(bei Wehr-oder Zivildienst)..………….

    Sie haben ja keine Verlängerungszeit, auf jeden Fall haben Sie nichts angekreuzt.

  • Ihre Tochter könnte nur dann über das 25. Lebensjahr weiter berücksichtigt werden, wenn eine Behinderung vorliegt oder wenn wg. Wehrdienst eine Verlängerung des Kindergeldbezugs über das 25. Lebensjahr hinaus besteht. Während des Wehrdienstes bekam man kein Kindergeld, so dass der Bezugszeitraum zur Gleichbehandlung um diesen Zeitraum verlängert wurde. Sofern ein verlängerter Bezugszeitraum vorliegen würde, wäre Ihre Tochter trotzallem nur dann als Kind zu berücksichtigen, wenn tatsächlich die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch weiterhin bestanden haben (Ausbildung, Studium usw.).

    Ihre Tochter hat wohl im Jahr 2012 Abitur gemacht und im Anschluss ein Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg begonnen. Woher ich das weiß? Weil Sie die Daten auf Ihrem Screenshot nicht unkenntlich gemacht haben und sich der restliche Werdegang Ihrer Tochter googeln lässt. Gehen Sie bitte mit Ihren eigenen und insbesondere den Daten Ihrer Kinder sorgsamer um.

    Solange sie studiert hat und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, ist sie weiter in der Anlage Kind zu berücksichtigen. Das war im Jahr 2018 noch zeitanteilig der Fall. Im Jahr 2019 war Sie allerdings schon für das gesamte Jahr zu alt und ist als Kind nicht mehr zu berücksichtigen. Sofern sie weiter bei Ihnen gewohnt hat oder Sie sie finanziell unterstützt haben, machen Sie hierzu die entsprechenden Angaben bei den außergewöhnlichen Belastungen -> Unterhalt für bedürftige Personen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!