Problem: 100% Kinderbetreuungskosten auf Vater anrechnen

  • Hallo, folgendes Problem:

    wenn ich bei SteuerEasy 2013 die Kinderbetreuungskosten zu 100% beim Vater anrechnen will, gibt es Probleme. Ab einem Wert von 37% ändert sich nicht mehr der prognostizierte Betrag der Steuerrückerstattung, sprich alle Prozentangaben über 37% werden bei mir steuerlich nicht berücksichtigt. Kann mir das jemand erklären? Es wäre nämlich äußerst wichtig, dass ich die Kinderbetreuungskosten zu 100% beim Vater ansetze. Über eine Info wäre ich sehr dankbar!

  • Danke für die Tipps. Hat leider nix geholfen. Bei Anlage und Ergebnis steht auch der falsche Betrag.

    Bei Zuordnung ist bei der Kostenaufstellung überall auf "Vater" eingestellt. Wie gesagt, ab einer gewissen Porzentzahl (es sind übrigens 37% und nicht 50% wie zunächt geschrieben), ändert sich meine Steuerschuld nicht mehr; es fließt nix in die Berechnung ein. Es ist quasi egal, ob ich 37% oder 100% der Betreuungskosten auf den Vater verteile, in der Rechnung ändert sich nichts.

    Ich stehe da momentan vollkommen auf dem Schlauch.

    Oder gibt es eine Art Kappungsgrenze, die es mir nicht erlaubt mehr als 37% der Kinderbetreuungsgrenzen auf den Vater zu schreiben?

  • Bitte prüfen, ob Steuerfestsetzung schon 0,00 €.
    Dann kann sich auch nichts ändern.
    Ich würde bei der Mutter keine Kosten angeben und beim Vater die ganzen Kosten. Das geht ja auch nur bei nicht verheirateten Eltern.
    Der Erklärung des Vaters ein kurzes Schreiben von der Mutter beifügen, dass sie die Kosten zu 100 % überträgt.

  • Meine Sie mit Steuerfestsetzung den Betrag der Rückerstattung / Nachzahlung unten rechts? Falls ja,
    da steht bei mir, dass ich noch ca 280€ nachzahlen muss ... und egal, ob die Betreuungskosten bei mir zu 37% oder zu 100% angegeben werden: der Betrag der 280€ Nachzahlung verändert sich nicht.

    Den Antrag werde ich natürlich beifügen, mir geht es nur darum, warum die Rechnung im Programm nicht funktioniert?

    Bin immer noch ratlos.

    [size="1"][ 12.03.2013, 13:36: Beitrag editiert von: saturnine ][/size]

  • Hallo saturnine,
    Sie oder Ihr Mann können nur die jeweils im laufe des Jahres gezahlten Steuern zurückbekommen.
    Dann ist Schluß, mehr Geld gibt es nicht.
    Das war mit den Hinweisen gemeint, ob die Steuerfestsetzung bei 0€ ist.
    Das Finanzamt ist keine Bank mit der man eventuell Gewinn machen kann.
    Wenn Ihr Mann alle gezahlten Steuern erstattet bekommt, können Sie noch sonstwas bei ihm absetzen, mehr Geld gibs eben nicht.
    Liebe Grüße
    RonBe

  • Ich bin weit davon entfernt Gewinn zu machen. Wie gesagt, ich rede ja von einer Steuernachzahlung, die ich noch zu zahlen habe (momentan ca. 280€).

    Bei der Steuerberechnung steht der korrekte Betrag, also 100% (=2/3 aller Kinderbetreuungskosten). Dennoch reduziert sich meine Steuerschuld um nur 37% und nicht um 100% in der Eingabemaske.

    "Sie oder Ihr Mann können nur die jeweils im laufe des Jahres gezahlten Steuern zurückbekommen.
    Dann ist Schluß, mehr Geld gibt es nicht."

    Den Gedanken hatte ich auch schon gehabt. Aber da ich ja noch Steuern nachzahlen muss, müsste es da doch noch Spielraum geben.

    Bin immer noch verwirrt

  • Ich weis jetzt nicht so recht wo ihr Problem liegt. Meinen Sie, dass sie nur 37% von 2/3 ihrer Betreuungskosten zurückbekomnen. Wenn das so ist, müssen sie folgendes bedenken. Mal angenommen 2/3 ihres Betreuungsgeldes wären 2000 €, ihr Steuersatz wäre 37%, dann bekommen Sie als Rückerstattung ca. 740 €.Noch etwas: bei einer Zusammenveranlagung kommt alles in einen Topf. Warum bringen dann Zurechnung an den Ehemann Vorteile ?

    [size="1"][ 12.03.2013, 20:50: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • "Meinen Sie, dass sie nur 37% von 2/3 ihrer Betreuungskosten zurückbekomne"

    Ja, genau so ist es.

    Die Zurechnung bringt dem Lebenspartner Vorteile, da er Steuer nachzahlen muss (Lst Kl 1 und Kl6 Job). Die Lebenspartnerin hat nicht viel Einkommen, dementsprechend nicht viel Lohnsteuer gezahlt, und kann durch andere Formen der Absetzung Steuern sparen, so dass es sinnvoller ist, die Kinderbetreuungskosten dem Mann zu 100% zuzuordnen.


    "Mal angenommen 2/3 ihres Betreuungsgeldes wären 2000 €, ihr Steuersatz wäre 37%, dann bekommen Sie als Rückerstattung ca. 740 €.Noch etwas: bei einer Zusammenveranlagung kommt alles in einen Topf. Warum bringen dann Zurechnung an den Ehemann Vorteile?"

    Ah, da komme ich der Sache langsam auf die Spur (bin Steuer-Newbie). Ich dachte, man kann die 2/3 Betreuungsgeld komplett ansetzen. Also um bei Ihrem Bsp. zu bleiben, ich kann komplett 2000€ absetzen. Wie ich Sie verstehe, kann ich das nicht bzw. nur in Abhängigkeit von meinem Steuersatz?!?

  • Sie tragen beim Vater die Kinderbetreuungkosten ein. Merken sich rechts unten die Nachzahlung oder Rückerstattung.Dann löschen Sie den Betrag der Kinderbetreungskosten, oder setzen als Platzhalter 1 € ein. Dann schauen sie wieder nach rechts unten. Die Differenz ist der Betrag, den sie bar auf die Hand bekommen.Es ist immer abhängig vom persönlichen Steuersatz. Wen sie 30%Steuersatz haben, bekommen sie 30% von 2/3. Wenn Sie 20% Steuersatz haben, bekommen sie 20% von 2/3. Ihren persönlicher Steuersatz(Grenzsteuersatz) finden Sie unter "Ergebnis" ganz unten. ;) Gruß

    [size="1"][ 13.03.2013, 07:56: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Danke, das war das Problem.

    Die Rückerstattung ist abhängig vom persönlichen Steuersatz, wieder was gelernt.

    Vielen, vielen Dank für die gute Erklärung und Hilfestellung!

  • So, ich habe das jetzt mal durchgerechnet.

    2/3 der Betreuungskosten entsprechen bei mir 1472€.
    Bei einem Grenzsteuersatz von 31,18% ergeben das einen anzurechnenden Teil von 458,96€.

    Um Ihrem Tipp zu folgen und die Rechnung zu überprüfen habe ich dann bei der Zuordnung Vater von 100% auf 0% gesetzt. Beide Werte habe ich dann bei der Steuerberechnung verglichen, allerdings eine Differenz von 475,54 festgestellt.

    Wie kommt das? Es hätten doch 458,96€ sein müssen. Oder fließen noch andere Faktoren außer der Grenzsteuersatz mit ein?

    [size="1"][ 14.03.2013, 21:00: Beitrag editiert von: saturnine ][/size]

  • Zum Erklären hab ich es vereinfacht dargestellt. So wie ich es geschildert habe, stimmt es vielleicht bis zu einem Betrag von 50€. In Wirklichkeit ist es so, dass umso höher der Betrag ist, umso ungenauer wird die Steuerersparnis. Das hängt mit der Progression der Steuertabellen zusammen. Gruß

    [size="1"][ 14.03.2013, 21:53: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

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