Ich habe mal 'ne (vermutlich blöde) Frage, die in diesem Jahr vermutlich auch andere betreffend wird.
für eine beruflich (freiberuflich, selbständig) gebuchte Bahnfahrt hatte ich schon Ende Januar Bahntickets für die 17. KW gebucht, den Ticketpreis in die Gewinnerfassung eingegeben.
Die Veranstaltung in der KW 17 fiel dann aus Quarantänegründen aus, das Bahnticket wurde deshalb im März storniert, die Bahn erstattete allerdings den Ticketpreis nicht in € sondern als Gutschein, der jetzt bis März 2023 gültig ist.
Mit dem Gutschein hab ich jetzt also kein Geld zurückerhalten, aber einen Geldwert in Höhe des Ticketpreises (abzgl Stornokosten) erhalten, der allerdings ausschließlich bei der Bahn etwas wert ist.
Nun die Frage:
Wie behandle ich nun Ticketkosten und Gutschein in meiner EÜR?
Ticketkosten als Ausgabe und Gutschein ignorieren?
Oder Ticketkosten als Ausgabe und Gutschein als Einnahme (für mich irgendwie nicht logisch)?
Oder nur die Stornokosten als Ausgabe (das ist für mich aber auch nicht logisch)?