Hallo,
ich mache seit Jahren die Beobachtung, dass verschiedene Sachbearbeiterinnen des Finanzamts bei manueller Prüfung der Kinderbetreuungskosten (Belege werden jedes Jahr angefordert) den Höchstbetrag von 4000,- € pro Kind nicht auf 2/3 der angegebenen Kosten beziehen, sondern auf die Gesamtkosten (in diesem Fall von 4500,- €). Es werden also 2/3 von 4000,- € als Kinderbetreuungskosten anerkannt, obwohl 4500,- € in der SSE angegeben und dort davon 2/3 berechnet werden.
Ein nachträglicher Antrag auf schlichte Änderung zu Anerkennung von 2/3 der Gesamtkosten von 4500,- €, also von 3000,- € pro Kind, führt regelmäßig kommentarlos zu einer Änderung des Steuerbescheids in diesem Sinne.
Mittlerweile weise ich die jeweilige Sachbearbeiterin auf die Erfahrungen in der Vergangenheit hin, wenn sie die Belege für Kinderbetreuungskosten nachfordert, das Ergebnis bleibt das gleiche --> Kürzung auf 4000,- € davon 2/3 anerkannt, Antrag auf schlichte Änderung, volle Anerkennung der 2/3 von 4500,- €.
Da die Kürzung regelmäßig und trotz explizitem Hinweis an die Sachbearbeiterin erfolgt, frage ich hier einmal nach, ob es mit meinem Eintrag in der SSE zusammenhängt:
- Gemeinsamer Haushalt der Elternteile: Ganzjährig
- Kind gehörte zum Haushalt: Ganzjährig
- Berechnung soll monatsweise erfolgen: Ja, ist voreingestellt
- Art und Höhe der Aufwendungen 4500,- €,
- Anteile an den Kosten und Höchstbetrage: 3000,- €
Viele Grüße
nutzer11