Hallo zusammen,
ich habe in der SteuerSparErklärung 2019 als Gewinnerfassung im Bereich "sonstige private Nutzungsanteile" den Eigenverbrauch für die PV-Anlage erfasst. Das Datum des entsprechenden Zeitraums habe ich eingegeben.
Die zu entrichtende USt. wird angezeigt und unten rechts als Umsatzsteuerzahllast ausgegeben.
Ist es korrekt, dass dieser Betrag nicht in die Voranmeldung übertragen wird (müsste Zeile 81 in Elster sein).
Er wird dann allerdings bei der Umsatzsteuererklärung ausgewiesen.
Ist das Verhalten so richtig? Müssen die Beträge nicht in die Voranmeldung?