Arbeitszimmer wird nicht zeitanteilig berechnet

  • Folgendes Problem hat sich bei der Erstellung der EÜR ergeben: Ich habe mein Arbeitszimmer nur von Januar bis Juni genutzt. Obwohl ich bei „das Arbeitszimmer bestand im Jahr 2019 von ... „ die entsprechenden Daten eingegeben habe, werden in der Zusammenfassung nur die Gesamtkosten angezeigt. Bei den Telefonkosten stimmt die Aufteilung aber. Was habe ich übersehen?

  • Der Eingabehilfe der SteuerSparerklärung entnommen:

    War das Arbeitszimmer im Jahr 2019 nachweislich nicht während des ganzen Jahres eingerichtet, dürfen Sie Ihre Kosten hier grundsätzlich nur zeitanteilig eintragen.
    Eine Ausnahme gilt nur für Renovierungskosten.Diese sind entweder voll (zur Zeit der Renovierung war das Arbeitszimmer eingerichtet bzw. bei Renovierung vor dem Einzug bereits geplant) oder gar nicht (zur Zeit der Renovierung gab es kein Arbeitszimmer) abziehbar.

    Beispiel
    Bestand das Arbeitszimmer nur während 8 Monaten, dürfen Sie hier z.B. von Ihren Stromkosten oder Ihren Schuldzinsen nur 8/12 eintragen.
    Sind während dieser 8 Monate Renovierungskosten entstanden, können Sie diese hier in voller Höhe eintragen.

  • Das heißt, dass das Programm die Nutzungsdauer nicht automatisch berechnet, wenn man die Nutzungszeit eingibt, im Gegensatz zu den Telefonkosten? Herzlichen Dank für die Hilfe!

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