nebenberuflicher Dozent: Übungsleiterpauschale oder Selbstständig/Freiberuflich

  • Guten Tag,


    ich bin verbeamteter Lehrer und unterrichte zusätzlich an einer Privatschule (genehmigte Nebentätigkeit).


    Bisher war es so, dass ich diese Tätigkeit über den Punkt Übungsleiterfreibetrag abgerechnete habe und nur die Vergütung über 2.400 € versteuern musste.
    Seit 1-2 Jahre muss noch die EÜR gemacht werden, das mach ich direkt über Elster (ich war beim Finanzamt und habe mir das Schritt-für-Schritt erklären lassen, darum mach ich das dort).


    Dieses Jahr muss/soll/kann ich diesen Verdienst unter Nichtselbstständige Einnahmen --> Aufwandsentschädigung ... laufen lassen (wie bisher) und zusätzlich über den Punkt Einkünfte --> Zinsen, Renten... --> Selbstständige/ Freiberufliche Tätigkeit erfassen. Dort gibt es ebenfalls den Punkt: läuft über die Aufwandsentschädigung, zieht dann 2.400 € ab.


    Wenn ich eine Vergütung von beiden raus nehme, fällt meine Steuerlast deutlich. Von dem her gehe ich aus, dass der das 2 x berechnet.


    Würde mich über eine Rückmeldung freuen

  • Wenn ich eine Vergütung von beiden raus nehme, fällt meine Steuerlast deutlich. Von dem her gehe ich aus, dass der das 2 x berechnet.

    Eine Verminderung in einem der beiden Bereiche muss zwangsläufig eine Verminderung des steuerpflichtigen Teil nach sich ziehen. Oder fällt die Steuerlast so deutlich, dass der darauf berechnete Grenzsteuersatz unrealistisch hoch ausfällt?

  • Eine Verminderung in einem der beiden Bereiche muss zwangsläufig eine Verminderung des steuerpflichtigen Teil nach sich ziehen. Oder fällt die Steuerlast so deutlich, dass der darauf berechnete Grenzsteuersatz unrealistisch hoch ausfällt?


    Nein, das passt proportional schon. Mein Gedanke war jedoch, dass das Programm das als eine Posten identifiziert. Was es glaube ich aber nicht macht,

  • Nein, das passt proportional schon. Mein Gedanke war jedoch, dass das Programm das als eine Posten identifiziert. Was es glaube ich aber nicht macht,

    Ich denke schon, dass das Programm einen Zusammenhang herstellt, dazu sollte sich aber die Steuerlast in gleicher Höhe vermindern, egal ob Du die 2.400 € bei der Pauschale raus nimmst oder den Wert bei der freiberuflichen Tätigkeit um 2.400 € verminderst?


    Mit eine Vergütung raus nehmen, meinst Du sicher einen gleich hohen Betrag?

  • Ich könnte den Betrag (z.B. 1.000 € bei einem Verdienst von 3.400 € letztes Jahr ) , der über die 2.400 € geht, vom Sachverhalt her bei 2 Posten eingeben:


    1.) unter nicht-selbstständiger Arbeit --> Aufwandsentschädigung
    2.) unter Einkünfte --> als Selbstständige Arbeit


    Ich nehme das jetzt unter Aufwandsentschädigung raus. Falls es nicht passt, wird sich der Finanzbeamte schon melden


    Danke für Eure Rückmeldungen

  • Der Weg über die nichtselbständige Arbeit hat nur eine Anlage S erzeugt. Dass Finanzamt möchte neuerdings zusätzlich eine Anlage EÜR. Also bleibt nichts anderes übrig, künftig über Gewinnermittlung zu gehen. Durch Import in die Einkommensteuererklärung wird die Anlage S erzeugt.

  • Achtung, bei der Konstellation gibt es ein paar Feinheiten zu beachten:
    Du musste eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen über das Modul der Steuertips. Die Werte kannst Du dann in Deine Steuererklärung importieren. In der EÜR gibt es bei den Betriebsausgaben die Möglichkeit die Übungsleiterpauschale anzusetzen. Dadurch ergibt sich dann ein Gewinn, der normal versteuert wird.
    Aber:
    In der Übungsleiterpauschale sind ALLE Werbungskosten enthalten. Du kannst also keine weiteren Beträge absetzen, es sei denn diese übersteigen dann die 2.400 Euro Grenze. Beispiel: Fahrtkosten wären 1900.- Euro, dann sind diese mit der Pauschale abgegolten, da diese höher ist wie die 1.900 Euro. Wären die Fahrtkosten aber z.B. 2.600 Euro, dann wirken sich die übersteigenden 200 Euro gewinnmindernd aus.
    Aber (2):
    Im Gegenzug musst Du, beim Ansatz der Übungsleiterpauschale, auch ALLE Einnahmen eintragen, die Dir zugeflossen sind: z.B. ein Zuschuss zu den Fahrtkosten, Hotelkosten, Verpflegung etc.
    Beispiel: Du hast von der Schule insgesamt 5400.- Euro erhalten (Honorar, Fahrtkosten, Verpflegungszuschuss …), dann musst Du die komplett als Einnahmen eintragen und kannst dann die Pauschale von 2400.- Euro abziehen, ergibt 3000.- Euro Gewinn.
    Alternative (kann günstiger sein):
    Du ermittelst alle Betriebsausgaben (Fahrtkosten, häusliches Arbeitszimmer, Fachliteratur), wenn diese 2400.- Euro übersteigen (die Pauschale) dann setzt Du diesen höheren Wert an und musst auf die Pauschale verzichten.
    Beispiel:
    Einnahme von der Schule: 5400.-
    Aufwand: Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Arbeitszimmer … 2800.-
    Gewinn somit 5400.- minus 2800 ergibt: 2600 Euro.
    Musst Du Dir einfach mal durchrechnen. Ich fahre derzeit ohne Pauschale (mit Gesamtkostennachweis) etwas besser
    Und noch ein großes Achtung:
    Du musst Dich auf jeden Fall (auch als Beamter) bei der Rentenversicherung melden. Erzielst Du mehr als 5400.- Gewinn, will die RV einen Anteil von 18,9% davon. Weiß kaum jemand, da man als Beamter immer vermutet, dass die Rentenversicherung kein Thema wäre.

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