In der Eingabehilfe zu Unterstützungsleistungen steht:
QuoteWenn beide Ehepartner dieselbe Person unterstützen, z. B. das gemeinsame Kind, müssen Sie die Unterstützung bei beiden Ehepartnern erfassen."
Dies macht doch sicher nur dann Sinn, wenn die beiden Ehepartner getrennt leben oder getrennt veranlagt werden. Wenn von einem zusammenlebenden Ehepaar nur einer Einkünfte bezieht, dann kann auch nur einer Unterstützungszahlungen leisten.