Hallo,
bei der EÜR kann ich die Kosten für ein Arbeitszimmer erfassen (Raumkosten). Dabei wird, völlig zu Recht, zwischen dem unbegrenzten und dem begrenzten Kostenansatz unterschieden. Das diese Unterscheidung steuerrechtlich bis zum BFH durchentschieden ist, ist klar.
Aber:
Ich möchte, auch bei einem begrenzten Abzug, einen höheren Betrag wie die 1250.- Euro ansetzen, da ich in einem späteren Verfahren dann klären lassen möchte, ob ein vom Gesetzgeber einmal festgelegter Betrag (wie hier der zulässige Höchstbetrag) nicht auch den allgemeinen Preisentwicklungen angepasst werden muss. Die Festlegung der 1250,- erfolgt ja schon vor längerer Zeit.
Die konkrete Frage:
Kann ich die Software an der Stelle dazu überreden, in der EÜR eben nicht nur die 1250- Euro anzusetzen, sondern die tatsächlichen Raumkosten (bei mir rund 2.200.- Euro). Also den Wert quasi händisch überschreiben oder erhöhen, obwohl ich mit dem begrenzten Abzug (dem Grunde nach einverstanden bin).
Viele Grüße.