Teilbeträge für Abschreibungen eintragen

  • Hallo,


    ich bin seit 01.12.05 selbständig und habe durch die 85%ige Nutzung meines PKW für berufliche Fahrten ein notweniges Betriebsmittel.
    Die private Anschaffung des PKW erfolgte in 02/2005 (als Angestellter). Durch die Einlage als Betriebsvermögen ab 12/2005 kann ich nach AfA einen Teilbetrag geltend machen. Soweit so gut.
    Im Programm SSE-2005 habe ich eingegeben "das Unternehmen existierte vom 01.12.05 - 31.12.05".


    Nun rechnet SSE05 jedoch bei meiner Gewinnerfassung für 2005 die volle Abschreibung als Kosten für die gesamten 11 Monate an. Korrekt wäre doch nur der eine Monat Dezember. Mit 1/36stel der veranschlagten Nutzungsdauer zum Kaufpreis.


    Was soll ich jetzt eingeben? Erkennt das FA automatisch den einen Monat Dezmeber?, oder muss ich als Einlagewert/Teilwert den Wert abzüglich Afa 10/36stel des Kaufpreises zum 01.12.05 eintragen?? Wenn ja, dann kann ich doch die Nutzungsdauer mit 3,0 Jahren nicht in 25/36 bzw. 2,16 Jahren eingeben?


    Vielen vielen Dank für Aufklärung!


    Gruß Axel

  • Hallo,


    die Einlage gilt als Anschaffung. Anschaffungskosten sind dann nicht mehr der ursprüngliche Kaufpreis, sondern der Restwert des PKW. Sie müssen also zunächst die fiktive AfA heraus rechnen.


    Anschließend wird die Restnutzungsdauer des PKW geschätzt. Nach den AfA-Tabellen beträgt die Nutzungsdauer eines PKW 6 Jahre. Hat man den PKW also 1 Jahr privat genutzt, würde man die Restnutzungsdauer auf 5 Jahre schätzen.


    In Ihrem Fall würde ich die Restnutzungsdauer nicht auf 2,16, sondern auf 2 Jahre schätzen (vorausgesetzt, die Gesamtnutzungsdauer beträgt aufgrund hoher Beanspruchung tatsächlich nur 3 Jahre), da es sich erstens sowieso um eine Schätzung handelt und zweitens der Unterschied nur gering ist.

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