• Hallo und Frohe Weihnachten

    ich habe meine Steuererklarung für das Jahr 2015 fertig gestellt.
    Als Beleg muss ich die Einkünfte von meinem Bauspar Vertrag mit angeben.
    Dazu habe ich nun zwei Fragen:
    1.Was bringt mir die Einreichung über Elster, wenn ich zusätzlich die Belege auf offline weg bereitstellen muss... Oder kann ich den Beleg auch einscannen und als PDF mit Elster versenden?

    2. Wenn ich die Steuererklarung einfach beim Finanzamt vorbei bringe, kann ich es auch am Wochenende machen und sie einfach einwerfen?

    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

    Besten Gruß Piggeldi

  • 1: Ja, Belege können auch elektronisch an das Finanzamt versandt werden, z.B. als PDF-Anhang per E-Mail.
    2: Ja, geleert wird allerdings erst am Montag.

    Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung im Jahr 2015 verpflichtet sind, können Sie Ihre freiwillig erstellte Einkommensteuererklärung bis zu vier Jahren nach dem abgelaufenen Veranlagungsjahr abgeben - Sie können sich also bis spätestens 31. Dezember 2019 damit Zeit lassen!

    Es wird eng.

  • Welche Belege wollen Sie denn bereitstellen? Sie müssen und sollen auch keine Belege mehr einreichen. Sie haben nur noch eine Belegvorhaltepflicht. Ihre Kapitalerträge aus ihrem Bausparvertrag dürften dem Finanzamt bereits bekannt sein. Aber Sie müssen dennoch die Günstigerprüfung ihrer Kapitalerträge über die Anlage KAP mit der Steuererklärung beantragen. So gesehen bringt ihnen die Einreichung über Elster schon Vorteile!

  • An die Belegvorhaltepflicht habe ich auch gedacht. Ich war mir nicht sicher. Es hieß ab Steuerjahr 2017. Da wärs ja möglich, dass man für Jahre früher noch Belege abgeben muss. Aber ich weiß es nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!