• Hallo, ich hätte 2 Fragen:

    - wo kann ich die 100 € aus dem Bonusprogramm, die ich von meiner Krankenkasse als Beitragsrückerstattung erhalten habe, im Programm eintragen?
    - ich habe von der Krankenkasse eine Bestätigung, das 1.931,84 € Krankengeld bezahlt wurden, dieser Betrag wurde auch ans Finanzamt übermittelt. Abzüglich Renten-, Arbeitslosen- und Plegeversicherung habe ich nur 1.692,80 € überwiesen bekommen. Vermutlich muß ich die Abzüge noch erfassen, aber wo?

    Freue mich auf Eure Unterstützung, vielen Dank.

    Lieber Gruß Sven

  • Die kommerziellen Programme, auch die SteuerSparerklärung sind gespickt mit Hilfen, für Fragen, die immer wieder auftauchen. Schauen Sie mal unter Lohnersatzleistungen nach was da für Hilfstexte und Aussagen angeboten werden. Ich habe folgendes gefunden:

    Lohnersatzleistungen sind steuerfreie Leistungen. Deshalb können Werbungskosten oder Sonderausgaben, die mit diesen Einnahmen zusammenhängen, nicht geltend gemacht werden. Die Kosten sind in der SteuerSparErklärung nicht zu erfassen.

    Zu Bonuszahlungen schreibt die SteuerSparerklärung folgendes:

    Bonuszahlungen, die für die Teilnahme an speziellen Programmen der Krankenkasse gezahlt werden, sind in der Steuererklärung nicht anzugeben.
    Sie stellen keine Erstattung von Beiträgen dar, die zur Basisabsicherung dienen und kürzen daher auch nicht den Sonderausgabenabzug.
    Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 01.06.2016 X R 17/15 der Auffassung der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.
    Ein Einspruch brauchen Sie nicht einlegen, Ihr Bescheid ist in diesem Punkt vorläufig ergangen. Eine Änderung wird automatisch erfolgen.
    Leistungen aufgrund anderer Bonusprogramme sind weiterhin Beitragsrückerstattungen. Hierzu gehören Programme, die lediglich die Durchführung bestimmter Gesundheitsmaßnahmen oder ein bestimmtes Handeln der Versicherten als Voraussetzung für eine Bonusleistung vorsehen.

  • Hallo nochmals,

    danke für die Antwort. Bonuszahlungen verstanden.

    Krankengeld: das bedeutet dann, dass ich beim Krankengeld den höheren Betrag eingeben muß und die Abzüge nicht erfassen darf?

    MfG Sven Polland

  • Es werden 2 Schreiben deiner Krankenkasse. vorliegen

    1.Meldung einer Entgeltersatzleistung (Brutto) ist maßgeblich für die RV beitragspflichtige Einnahmen

    2.Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen für das FA ausgezahltes Krankengeld

    Erläuterungen stehen dabei.
    Liegt nur 1 Schreiben vor ist das Brutto einzutragen.

  • Richtig, 2 Schreiben

    Ans Finanzamt wurde der Bruttobetrag gemeldet.

    Kann ich bzw. wo sind die Abzüge die mein Krankengeld mindern, Renten-, Arbeitslosen- und Plegeversicherung, einzutragen?

  • Bereits in Post Nr. 2 schrieb ich folgendes :

    Lohnersatzleistungen sind steuerfreie Leistungen. Deshalb können Werbungskosten oder Sonderausgaben, die mit diesen Einnahmen zusammenhängen, nicht geltend gemacht werden. Die Kosten sind in der SteuerSparErklärung nicht zu erfassen.

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