• Guten Tag,

    zu folgender Frage schweigt sich die Softare samt Handbuch leider aus:

    Parteibeiträge und spenden sind absetzbar.
    Jedoch frage ich mich, sind auch Aufwändungen für

    - Parteitage
    - Parteisitzungen
    -weiter Parteiaktivitäten

    absetzbar als Sonderausgaben oder anderweitig?

    Danke und Vg

    Asse

  • Sofern Sie bei ihrer Partei entgeltlich beschäftigt sind, könnten sie diese Aufwendungen im Rahmen ihrer Werbungskosten absetzen. Wenn sie einfaches Parteimitglied sind, hätten sie nur dann die Möglichkeit ihre Aufwendungen abzusetzen, wenn diese als rückgespendete Aufwandsspenden klassifiziert wären. Wenn Sie also einen Aufwendungsersatzanspruch hätten und auf diesen verzichtet hätten. Der Aufwendungsersatz muss durch einen Vertrag oder die Satzung eingeräumt worden sein. So gesehen, könnten sie ihre Sitzungsgelder spenden. Ansonsten gilt u. a., Leistungen (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit) können nicht wie eine Sachspende behandelt werden, da dem Steuerpflichtigen insoweit kein finanzieller Aufwand entsteht (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG)

    Es ist auch nicht so, dass sich die Software hinsichtlich ihrer Frage ausschweigt. Bereits in der Programmhilfe wird der Hinweis „Verzicht auf Erstattungsanspruch“ gegeben.

    Nähere Informationen finden Sie § 10b EStG und insbesondere deren zugehöriger Richtlinien R 10b.1 bis 2.

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