Liebes Steuertipps Team,
ich habe Kapitalerträge mit und ohne Quellensteuerabzug. Die habe ich alle im Programm richtig eingegeben. Für die Kapitaleinkünfte ohne Quellensteuerabzug wurden in den Vorjahren Steuervorauszahlungen festgesetzt und bezahlt. Die Vorauszahlungen habe ich ebenfalls im Programm richtig eingegeben, einschließlich der Kirchensteuer. Nach Günstigerprüfung werden sämtliche Kapitaleinkünfte mit dem Quellensteuersatz besteuert.
In den Vorjahren wurden alle im jeweiligen Steuerjahr geleisteten Kirchensteuerzahlungen einschl. Nachzahlungen und Vorauszahlungen zuverlässig vom FA als Sonderausgaben anerkannt. Die Ergebnisse des Programms haben meistens exakt mit dem Steuerbescheid übereingestimmt. Mit dem aktuellen Bescheid für 2018 ist das anders. Offenbar hat das FA die auf die Kapitaleinkünfte ohne Quellensteuerabzug fällige Kirchensteuer separat berechnet und diesen Wert direkt von den als Sonderausgaben anzusetzenden Kirchensteuern abgezogen. Das ist aus meiner Sicht auch richtig, weil
- die Kirchensteuer ja bereits die Kapitalertragsteuer mindert (sonst gäbe es eine Doppelbegünstigung)
- durch den Abzug im Steuerjahr praktisch derselbe Zustand hergestellt wird, als wenn ein Abzug direkt an der Quelle vorgenommen worden wäre.
Meine Frage ist nun, warum die SteuerSparErklärung dies nicht ebenso berechnet, d.h. die nicht an der Quelle einbehaltene Kirchensteuer vom Sonderausgabenabzug ausschließt. Oder hat da mein FA doch einen Fehler gemacht?
Viele Grüße