Hallo,
auf Dienstreisen erhalte ich ja von meinem Arbeitgeber eine steuerfreie Erstattung des Verpflegungsmehraufwandes (die 12/24€ pro Tag in Deutschland z.B.). Natürlich gekürzt um die bezahlten Verpflegungen (z.B. Frühstück).
Grundsätzlich ist mein Vorgehen in der SSE dann wie folgt:
Auf der Bescheinigung des Arbeitgebers sind die steuerfreien Erstattungen summiert angegeben. Diese trage ich ein.
Zusätzlich erfasse ich jede Dienstreise entsprechend in der SSE mit den entsprechenden Abzügen/Erstattungen (Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten).
D.h. die Beträge die ich bei den Reisekosten angebe sind identisch mit denen der Lohnsteuerbescheinigung.
Korrekt, oder?
Jetzt habe ich aber einen Spezialfall:
Mein Arbeitgeber behauptet, ein "Snack" auf einem Flug ist eine Mahlzeit und kürzt dementsprechend die Erstattung.
Laut Rechtssprechung ist ein "Snack" aber keine Mahlzeit, sonder nur ein "Meal" wäre eine Mahlzeit, die entsprechend zu Kürzungen führt.
Kann ich also in der Steuererklärung bei der Erstattung (Lohnsteuerbescheinigung) den gekürzten Betrag, in der Reisekostenerfassung (Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten) aber den ungekürzten Betrag eingeben, oder geht das nicht bzw. führt zu Problemen mit dem Finanzamt?