SteuerSparErklärung für Selbstständige 2019

  • Guten Abend,
    ich bin ein Benutzer des Produkts "SteuerSparErklärung für Selbstständige 2019".
    Meine Frage lautet: Wo soll man denn Betriebsstätte in Umsatzsteuererklärung anlegen, um die für "Betriebsausgaben, Wege zum Betrieb, Entfernungspauschale" gelten machen?

  • In der Gewinnerfassung/Gewinnermittlung legen Sie ein Fahrzeug an und erfassen dort unter > Fahrzeuge > betriebliche Fahrten. Hier können Sie auch den tatsächlichen Kilometerkostensatz errechnen. Diese Fahrten werden dann in die EÜR integriert.

    Unter > Betriebsausgaben > Wege zum Betrieb können Sie auch Fahrten zur Betriebsstätte geltend machen; allerdings nur mit der Entfernungspauschale.

    Staufer

  • Danke für die Antwort.

    Die Option 1: Gewinnerfassung/Gewinnermittlung->Betriebsausgaben->Fahrzeuge ermöglicht die Reisen und darunter Reisekosten zu ablegen
    Die Option 2: Gewinnerfassung/Gewinnermittlung->Betriebsausgaben->Wege zum Betrieb (Entfernungspauschale) ermöglicht die pauschale Angaben.

    Hier interessiert mich die Option 2. Das Problem aber ist, dass die "Wege zum Betrieb" sind nicht zu der Betriebsstätte oder Adressen zugewiesen.
    Die Frage bleibt: Wo muss man die Betriebsstätte (Adresse) anlegen?

  • Nirgends, da im amtlichen Formular bei Wege zum Betrieb in der EÜR ein Angabe nicht vorgesehen ist.
    Eingetragen wird die Betriebsstättenadresse bei allgemeinen Angaben zum Unternehmen.

  • Adi, danke für die Antwort.
    SteuerSparErklärung für Selbstständige 2019, Gewinnerfassung/Gewinnermittlung erlaubt bei allgemeinen Angaben zum Unternehmen nur eine Adresse, und zwar nur die Adresse von Unternehmen anlegen. Man braucht aber, speziell bei mehreren Kunden, mehrere Betriebsstätten für Finanzamt bekannt machen um die Wege zum Betrieb gelten machen.

    Wie können wir den Software-Hersteller mit dem Problem beschäftigen?

  • Jetzt muss ich passen. Ich weiß nicht so recht was Sie meinen. Sie haben ein Unternehmen, vielleicht haben Sie ein Werkstatt mit Büro. Das ist Ihre Betriebsstätte. Wenn Sie Kunden besuchen ist das nicht Ihre Betriebsstätte. Das sind Dienstreisen. Wie Staufer schrieb machen Sie Eintragungen unter Fahrzeuge.

  • Haben Sie tatsächlich mehrere Betriebe oder verwechseln Sie etwas? Bei mehreren Betrieben sollten Sie unbedingt zumindest am Anfang einen Steuerberater zuziehen.

    Bei tatsächlich mehreren Betrieben: Aus den einzelnen Gewinnermittlungen müssen Sie dann eine Konsolidierte Umsatzsteuererklärung abgeben. Hierzu importieren Sie die Gewinnermittlungen in die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung.

    Für jeden Betrieb müssen Sie eine EÜR abgeben. Dazu müssen Sie die Gewinnermittlungen in die Steuererklärung importieren.

    Die Einkommensteuererklärung müssen Sie immer abgeben.

    Für den Anfang nicht so einfach - wenn Sie nichts verwechseln und nur mehrere Einsatzstellen in einem Betrieb haben, dann: siehe Adi, # 6.

    Staufer

  • Haben Sie tatsächlich mehrere Betriebe oder verwechseln Sie etwas? Bei mehreren Betrieben sollten Sie unbedingt zumindest am Anfang einen Steuerberater zuziehen.

    Bei tatsächlich mehreren Betrieben: Aus den einzelnen Gewinnermittlungen müssen Sie dann eine Konsolidierte Umsatzsteuererklärung abgeben. Hierzu importieren Sie die Gewinnermittlungen in die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung.

    Für jeden Betrieb müssen Sie eine EÜR abgeben. Dazu müssen Sie die Gewinnermittlungen in die Steuererklärung importieren.

    Die Einkommensteuererklärung müssen Sie immer abgeben.

    Für den Anfang nicht so einfach - wenn Sie nichts verwechseln und nur mehrere Einsatzstellen in einem Betrieb haben, dann: siehe Adi, # 6.


    Frage:
    Ich bin hier neu und frage zum Thema "Konsolidierte Umsatzsteuererklärung" an, wo kann ich das Modul der "Konsolidierten Umsatzsteuererklärung" finden damit ich die erstellten Gewinnermittlungen dorthin importieren kann bzw. wie kann ich den Import vornehmen?

  • Einfach mal die Hilfstexte lesen. Ist doch alles da. im Bereich der Umsatzsteuer wird folgender Text angeboten:


    Umfasst Ihr Unternehmen mehrere Betriebe, müssen Sie für jeden Betrieb zwar eine eigene Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, für die Umsatzsteuer sind aber alle Betriebe eines Unternehmers zusammenzufassen.
    Eine zusammengefasste Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie mit der SteuerSparErklärung für Selbstständige wie folgt erstellen:

    Bitte mal nachlesen

  • Klappen Sie im Start Center die anderen „Programme“ auf.
    Da finden Sie in der SSE für Selbstständige die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung. In diese importieren Sie die zuvor jeweils getrennt erstellten Gewinnermittlungen.
    Aus der Konsolidierten Umsatzsteuererklärung geben Sie die Umsatzsteuererklärung bzw. die Voranmeldungen ab.

    Staufer

  • Guten Tag alle zusammen,
    ich bedanke mich herzlich für alle Antworten.

    Ich möchte aber gern noch mal zum Startpunkt der Diskussion zu gehen und die Frage neue formulieren. Dazu der Hintergrund: ich bin ein Selbständiger. Für das Jahr 2018 ich habe drei Auftraggeber (natürlich mit den unterschiedlichen Postadressen) gehabt. Meine Fahrkosten habe ich in Gewinnerfassung/Gewinnermittlung-2018 wie folgt angegeben:
    1. Betriebsausgaben->Reisen. Dazu gehören auch die Reisen mit dem Firmenwagen (alle Geschäftsreisen, ohne drei oben genannten Auftraggeber, die sind hier ausgeschlossen).
    2. Betriebsausgaben->Wege zum Betrieb (Entfernungspauschale) und hier die Wege zum o.g. 3 Auftraggeber. Alle diese Fährte sind nicht mit Firmenwagen gemacht und auch nicht mit "Reisen" kreuzen.

    Das Finanzamt lehnt aber, alle "Wege zum Betrieb" (Entfernungspauschale) ab mit Begründung: "(..)Die erklärten Betriebsausgaben für Fahrten Wohnung und Betriebsstätte konnten (..) nicht berücksichtigt werden, da lt. den gespeicherten Daten und den Angaben in der Steuererklärung keine abweichende Betriebsstätte vorliegt."

    Wie es ist möglich die Betriebsstätte in der Umsatzsteuererklärung anlegen um die gelten zu machen?

  • Stimmt nicht.
    Die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind im § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG geregelt. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen sei § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG entsprechend anzuwenden.
    Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

    Und noch mehr sachlich zu beweisen:
    das Hessische Finanzgericht entschied, dass ein EDV-Berater beim Kunden auch seine Betriebsstätte hat.
    https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190001714

  • Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. 2Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:

    • 1.die Stätte der Geschäftsleitung,
    • 2.Zweigniederlassungen,
    • 3.Geschäftsstellen,
    • 4.Fabrikations- oder Werkstätten,
    • 5.Warenlager,
    • 6.Ein- oder Verkaufsstellen,
    • 7.Bauausführungen oder Montagen


    Haben Sie so etwas ? Wenn Ja, Fahrten zur Ihrer Betriebstätte, werden wie bei Arbeitnehmer mit der Kilometerpauschale abgerechnet.

    Man kann in Ausnahmefällen auch beim Auftraggeber eine Betriebsstätte haben. Das Finanzamt allerdings schreibt ja, dass das bei ihnen nicht zutrifft.

  • 1. Betriebsausgaben->Reisen. Dazu gehören auch die Reisen mit dem Firmenwagen (alle Geschäftsreisen, ohne drei oben genannten Auftraggeber, die sind hier ausgeschlossen).

    Nein!

    Wir haben es Ihnen doch schon mehrfach erklärt! Hier, bei Reisen müssen Sie Ihre Fahrten zu den drei Auftraggebern erfassen. Sie haben keine drei Betriebsstätten.

    Dann macht das FA auch mit, und Sie bekommen sogar das Doppelte für jede Fahrt angerechnet.

    Staufer

  • Kollegen, ich bedanke Sie alle.
    Ich habe es noch mal überlegt und finde die Option mit den Dienstreisen, spricht alle Reisen zu den drei Auftraggebern als Reisekosten gelten machen, die höchste Erfolgsquote hat.

    Ich sehe hier aber ein großes Problem, und zwar: jeder Reise muss einzeln angegeben werden, es macht 208 Einträge (je für einen Reisetag).
    Noch dazu, für die Fahrten ich habe öffentliche Verkehrsmittel benutz und Monats-Abo (selten Wochen-Abo) gekauft, die allerdings, sind meistens nicht mehr zu finden.

    Ist das möglich die Reise "pauschal" angeben, alle in einem Eintrag? Ist das möglich die Reise mit der Kilometerpauschale (0,3 Euro pro Kilometer) anrechnen?

  • Adi, (Antwort v. 17.09.2019, 13:24 Uhr) danke für die Antwort. Ich konnte das Modul bzw. die Schnittstelle nicht finden, da ich meine EÜR mit der Software SteuerSparErklärung für Beamte erstelle. Ich habe auch inzwischen auch von Staufer dazu eine Antwort mit den Verweis auf die Fundstelle bekommen.

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