Hi,
gemäß BFH-Urteil vom 30.11.2016, VI R 2/15 dürfen Arbeitnehmer, die Kosten (z.B. Tankkosten) für Ihren Dienstwagen selbst tragen, diese gegen die pauschale 1%/0,03% pro KM-Versteuerung rechnen (Quelle z.B. https://www.steuergo.de/blog/firmenwagen-wie-selbst-gezahlte-kfz-kosten-beruecksichtigt-werden).
In einem Rundschreiben von 2017 hat das Finanzministerium dies auch als Verwaltungspraxis beschrieben:
https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1
Nun ist meine Frage: wie ist dies in der SteuerSparErklärung umgesetzt? Gibt es dafür eine spezielle Maske bzw. in welcher allgemeinen Maske kann man die Korrekturen erfassen?
Vielen Dank,
Robert Schulze