Hallo zusammen,
ich habe bei einer Auswärtstätigkeit eine Frage zur Eingabe im Programm. Ich bin folgendermaßen vorgegangen:
- Auswärtstätigkeit angelegt.
- Fahrtkosten, Übernachtungskosten eingegeben
- Verpflegung als Pauschale mit gekürzten Verpflegungskosten eingegeben
- Erstattung des Arbeitgebers. (Was mir zusteht)
Unter dem Strich habe ich aber mehr herausbekommen als gezahlt wurde. Dies liegt an der überwiesenen Verpflegungspauschale. Dieses Mehr steht auch in der Reisekostenabrechnung als "steuerpflichtige Reisekostenvergütung".
Der Prüfer merkt nun an, dass zu viele Ausbezahlt wurde. Muss ich das "Zuviel" von 3,80€ noch an einer anderen Stelle im Programm vermerken oder erkennt das Finanzamt die zu versteuernden "Mehreinnahmen" an Hand der Auswärtstätigkeit?
Viele Dank für die Hilfe