Auswärtstätigkeit - steuerpflichtige Reisekostenvergütung

  • Hallo zusammen,

    ich habe bei einer Auswärtstätigkeit eine Frage zur Eingabe im Programm. Ich bin folgendermaßen vorgegangen:

    • Auswärtstätigkeit angelegt.
    • Fahrtkosten, Übernachtungskosten eingegeben
    • Verpflegung als Pauschale mit gekürzten Verpflegungskosten eingegeben
    • Erstattung des Arbeitgebers. (Was mir zusteht)

    Unter dem Strich habe ich aber mehr herausbekommen als gezahlt wurde. Dies liegt an der überwiesenen Verpflegungspauschale. Dieses Mehr steht auch in der Reisekostenabrechnung als "steuerpflichtige Reisekostenvergütung".
    Der Prüfer merkt nun an, dass zu viele Ausbezahlt wurde. Muss ich das "Zuviel" von 3,80€ noch an einer anderen Stelle im Programm vermerken oder erkennt das Finanzamt die zu versteuernden "Mehreinnahmen" an Hand der Auswärtstätigkeit?

    Viele Dank für die Hilfe

  • Aber Sie schreiben doch selbst, dass sie in ihrer Reisekostenabrechnung von ihrem Arbeitgeber steuerpflichtige Reisekostenvergütungen erhalten haben. Warum wollen Sie denn dann diese als steuerfreie Zuschüsse und Erstattungsbeträge erfassen? Wenn ihnen der Arbeitgeber ihre Reisekosten steuerpflichtig erstattet, dann werden diese ihrem Bruttolohn hinzugefügt und versteuert. Das ist genauso, wie wenn sie brutto mehr verdient hätten. Diese Erstattungen brauchen sie nicht mehr als steuerfreie Erstattungen zu erfassen. Lesen Sie auch einmal rechts in der Eingabehilfe nach.

  • Hallo Olli K.,

    wie Papa_001 schreibt, könnte der Zuschuss im Brutto enthalten sein oder die Zuschüsse wurden nicht bescheinigt/versteuert.
    Wenn dann Ihre Zuschüsse höher sind, müssten Sie Ihr Brutto erhöhen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Steuerfrei können nur die festgelegten Sachbezugswerte erstattet werden. Was darüber hinaus ist erhöht das zu versteuernde Einkommen. Evtl. stehen die erstatteten Reisekosten auf einem der Gehaltsnachweise.

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