Ich bekomme zum RechtsBerater jedes Jahr eine neue CD. Dort kann man nachlesen, wann einem Mieter bei Nichtzahlung fristlos gekündigt werden kann und dass er die Kündigung bei anschließend rechtzeitiger Zahlung hinfällig machen kann. Leider kann ich dem Werk nicht entnehmen, ob man noch zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren vor dem Aussprechen der Kündigung vollständig gezahlt hat.
Auch finde ich keine Anleitung für eine Räumungsklage, die der Vermieter sicher auch ohne Rechtsbeistand anstrengen kann.
Sind diese Informationen im Rechtsberater für Vermieter zu finden?