Entfernungspauschale beim Weg zur Arbeit mit Behinderung

  • Mein Weg zur Arbeit wurde vom Finanzamt mit 60 ct berechnet. Der Hintergrund dafür ist wohl, das ich bei 100% Behinderung den Weg zur Arbeit wie eine Reisekostenpauschale für den Hin- und Rückweg ansetzen darf.
    Das sind wohl die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen dazu:
    Beträgt der Grad Ihrer Behinderung (GdB) mindestens 70 oder sind Sie mit einem GdB von mindestens 50 zusätzlich in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Gehbehinderung: Merkzeichen »G« oder »aG«), dann können Sie Ihre Fahrten mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der höheren Reisekostenpauschale für Hin- und Rückfahrt geltend machen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG). Falls es günstiger ist – also bei einer wesentlich geringeren Fahrleistung als allgemein üblich – kann auch mit dem höheren tatsächlichen Kostensatz je gefahrenem Kilometer abgerechnet werden (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG).
    Das habe ich aus Ihrem Steuerkompass. Sehr gut, was man da alles findet!
    Nun meine Frage. Wo kann ich das in Ihrem Programm in der Steuererklärung eingeben? Ich habe nichts dazu gefunden. Es gibt auch keinen Hinweis, das ich mit meiner Behinderung Hin-und Rückfahrt bei der Eingabe zur Fahrt zur Arbeit angeben soll.
    Muss da das Programm evtl erweitert werden? Oder wie muss ich es anwenden?
    Ich habe nun eine merklich höhere Steuererstattung als von Ihrem Programm berechnet. Das ist schon so ok :) Aber das Finanzamt hat von sich aus korrigiert. Ich hätte es gerne schon vorher korrekt im Programm bei der Erklärung angegeben.

    Viele Grüße<br />Taxer

  • Wenn die Angaben zur Behinderung richtig gepflegt sind, dann kann im Menu Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, der Schalter bei Berechnungsmethode auf „Tatsächliche Fahrzeugkosten“ eingestellt werden.
    Dann öffnet sich zusätzlich die Eingabe für Fahrten mit dem eigenen km-Satz….
    Hier nur die Anzahl der Tage eingeben, PKW auswählen und wenn keine tatsächlichen Fahrzeugkosten hinterlegt wurden, dann wird mit 0,30 € gerechnet und das Programm übernimmt automatisch die doppelte einfache Entfernung.
    Einfach geht’s nichts.

  • Hallo zusammen,

    das gleiche Problem habe ich für 2021 nun auch.

    Wenn ich die Entfernungspauschale normal nehme, und gebe für die Berrechung die doppelte anzahl an Km an (aus eigenlich 33 dann 66) an dann würde ich in meinem Fall auf eine Gesamt Erstattung von 1.963 € kommen. Wähle ich aber die Tatsächlichen aus und geb da 33 Km ein, daaa erhalte ich nur eine Erstattung in Höhe von 1.826 € was einen Unterschied von 137 € ausmacht. dies kann doch nicht normal sein. Wieso ist dies so?

  • Wähle ich aber die Tatsächlichen aus und geb da 33 Km ein, daaa erhalte ich nur eine Erstattung in Höhe von 1.826 € was einen Unterschied von 137 € ausmacht. dies kann doch nicht normal sein. Wieso ist dies so?

    Weil bei der Entfernungspauschale ab einer Entfernung von mehr als 20 km jeder Kilometer über 20 mit 0,35 € je km berechnet wird,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Trekker

    Beschreiben Sie doch mal, was hier "wenig plausibel" ist und was man einfacher machen könnte.

    Zitat

    Du hast recht. Der von Dir beschriebene Weg ist wenig plausibel. Deshalb sollte man es so einfach machen, dass ein Steuerlaie sich zurechtfindet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!