Wie kann ich eine erworbene Softwarelizenz (über 410 € netto und damit wohl immaterielles Wirtschaftsgut) im Programm bei den Abschreibungen angeben/verwalten?
Vielen Dank
J. Boettcher
Wie kann ich eine erworbene Softwarelizenz (über 410 € netto und damit wohl immaterielles Wirtschaftsgut) im Programm bei den Abschreibungen angeben/verwalten?
Vielen Dank
J. Boettcher
Die Eingabe ist unter "Betriebsausgaben" "Abschreibung" "Sonstige Abschreibung" möglich.
Allerdings lässt sich hier nur der selbst errechnete Betrag mit einer entsprechenden Bezeichnung des Wirtschaftsgutes eingeben.
Hilfsweise kann man zusätzlich für sich selbst/für das Finanzamt, auf der Rechnung(skopie) die entsprechenden Jahresabschreibungen tabellarisch vermerken, die dann in der Steuererklärung jeweils geltend gemacht werden.
Ich würde es als bewegliches Wirtschaftsgut eintragen, wenn es eine übliche Software aus dem Handel ist. Da wird das FA wohl nichts sagen.
Der BFH hat mit Urteil vom 18.05.2011, X R 26/09 entschieden, das Software als immaterielles (unbewegliches) Wirtschaftsgut steuererlich zu händeln ist.
Natürlich kann man aus "Vereinfachungsgründen" einfach die Software bei den beweglichen Wirtschaftsgütern eingeben und hat damit die komfortabele Errechnung/Aufbereitung vom Programm her.
Ich denke hier sind die Programmierer der SSE noch nicht soweit vorgedrungen, wäre also ein Verbessungsvorschlag, da dieses Thema mit der Software häufiger auftauchen wird.
Danke für die Anworten. Ich hab's schon befürchtet. Es geht um einen ziemlich großen Posten und der steht halt bei der Gewinnermittlung an der falschen Stelle, wenn man es als bewegliches Wirtschaftgut einträgt. Richtig blöd ist allerdings, dass die Software nicht einmal die Möglichkeit bietet mehrere immaterielle Güter aufzunehmen sondern nur eine Sammel-Afa hierfür zulässt.
Sehr lästig das
Viele Grüße
Jan Böttcher
[size="1"][ 22. Mai 2012, 20:37: Beitrag editiert von: zebrapunkt ][/size]
Hallo, speziell Entwickler,
> Ich denke hier sind die Programmierer der SSE noch nicht soweit vorgedrungen, wäre also ein Verbessungsvorschlag, da dieses Thema mit der Software häufiger auftauchen wird.
Ja, das tut es
Gibt es hierzu schon News, ich meine, an welcher Stelle kann man im Programm teure Software >1.000 Euro, abschreiben?
Ich war erschrocken, als mich das Programm hier im Stich liess (SSE 2012), denn ich weiss nicht, wie ich den Vorschlag von Tuchenhagen mit der Tabelle auf der Rechung umsetzen soll. Genau dort sollte das Programm mir eigentlich helfen.
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