Mehrere Nutzungsstränge für ein teilweise vermietetes Objekt (versch. Flächenanteile)

  • Ich habe vor längerer Zeit ein Gebäude gekauft, dass zum Teil privat genutzt war. Nach einem Umbau hat sich die Flächenaufteilung privat / vermietet geändert. Bisher habe ich hierzu zwei vermietete Objekte angelegt und entsprechende Daten hinterlegt (z.B. Kauffinanzierung und Abschreibung mit vermietetem Anteil x%, aktuelle Werbungskosten mit Anteil y%). Daraus wurden in ELSTER dann zwei Anlagen V erstellt.
    Das Finanzamt möchte nun, dass ich alle Angaben zum Gebäude in einer Anlage V abgebe. Dazu kann man wohl zu einem Gebäude mehrere "Nutzungsstränge" anlegen. Wie kann ich das in Steuertipps hinterlegen?
    Vielen Dank für Hinweise!

  • Navigation - Vermietung und Verpachtung > X. Objekt > Flächenaufteilung (Größe) >> Vollentgeltlich vermietet (x %) >> Selbst genutzt/überlassen (y %). Auch wenn Sie mehrere vermietete Wohnungen haben und einen selbst genutzten Teil, geht alles in eine Anlage V.

    Staufer

  • Danke, das trifft jedoch nicht mein Problem. Ich benötige die Möglichkeit, Aufwände mit unterschiedlichen selbst genutzten Anteilen anzugeben. Es müsste z.B. die Finanzierung für den Kauf mit 50% und die Finanzierung für den Umbau mit 30% in den vermieteten Anteil einfließen (inhaltlicher Hintergrund: beim Umbau wurde im selben Objekt in einer vorhandenen Wohnung neuer Wohnraum geschaffen). Wenn ich unter der o.a. Maske eine Aufteilung angebe, dann wirkt die für alle Angaben gleich.

  • Verstehe ich richtig:
    Anfangs hatten Sie 50 Prozent vermietet und jetzt wird nur ein Drittel vermietet?
    Sie wollen den Ausgangswert für den Kauf (50 Prozent) weiter laufen lassen und dann ab Umbau neue Werte für die dann kommenen Ausgaben im neuen Aufteilungsverhältnis setzen?

    Geht nicht.
    Es ändert sich alles einheitlich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie einen neuen, kleineren Anteil vermieten.
    Ab dann ist alles gleich wie unter #2 beschrieben!
    Dann können Sie die Finanzierung des Kaufes nur noch mit dem jetzt vermieteten Anteil ansetzen.

    Staufer

  • Danke, dann scheint das mit Steuertipps leider nicht zu gehen.
    Bisher hatte das Finanzamt die zwei gesonderten Anlagen V akzeptiert. Es scheint hier wohl den Begriff "Nutzungsstränge" zu geben, mit dem man das auch auf einem Objekt zusammenführen kann. Schade, dachte ich könnte das auch sauber im Programm abbilden.
    Danke für den Input.

  • .. dann scheint das mit Steuertipps leider nicht zu gehen.

    Sie können jederzeit eine Excel-Tabelle als Anlage erstellen und das Ergebnis in eine Anlage V übernehmen.

    Dieser Hinweis ungeachtet der unter #8 genannten erheblichen Bedenken.

    Staufer

  • Hallo cge,

    Sie können jederzeit im Bereich Vermietung direkte Kosten für den vermieteten Teil nach manueller Ermittlung oder bei der Abschreibung über die Kurzeingabe manuell ermittelte Werte erfassen. Damit sollten Sie Ihre gewünschten Beträge abbilden können.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Vielleicht sollte man bei einem komplexeren Thema auch einen Steuerberater zu Hilfe ziehen? Wenn Fehler in dem ELSTER-Formular auftreten sind diese nicht mehr auf einen Verantwortlichen zurückzuführen, sondern direkt auf Sie. Da lohnt sich die Investition in einen Prüfer mit Beraterfunktion.

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