Sonderausgaben-Pauschbetrag

  • Das Steuerprogramm setzt immer den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR ein - das Finanzamt streicht diesen ebenso regelmäßig. (vermutlich weil ich Arbeitnehmer mit monatlichen Einkünften bin, und dort schon 1/12 des Pauschbetrags abgezogen wird ?). Ich finde leider die Stelle (das Formular) nicht, wo dieser Pauschbetrag eingesetzt wird. Wie kann ich diesen löschen ?

  • Den Sonderausgaben-Pauschbetrag erhalten


    alle Steuerpflichtigen

    einschließlich beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer (Wohnsitz im Ausland mit beschränkt steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland).



    Den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 € € kann man nicht löschen. Den bekommt jeder. Das FA streicht auch nichts. Die SSE ist da korrekt.

  • Das 1/12 Pausch habe ich aus google - vermutlich hab ich da was komplett falsch verstanden.

    ich warte mal meinen Ekst Bescheid 2018 ab, bis dahin Pause.

    Da fällt mir auf: ich bin NICHT steuerpflichtig

  • [h=3]Wohnsitz in Deutschland[/h]

    [FONT="Roboto"]Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, unterliegen der deutschen Einkommensteuer und sind unbeschränkt steuerpflichtig. [/FONT]

  • Das Steuerprogramm setzt immer den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR ein - das Finanzamt streicht diesen ebenso regelmäßig. (vermutlich weil ich Arbeitnehmer mit monatlichen Einkünften bin, und dort schon 1/12 des Pauschbetrags abgezogen wird ?). Ich finde leider die Stelle (das Formular) nicht, wo dieser Pauschbetrag eingesetzt wird. Wie kann ich diesen löschen ?

    Den Sonderausgaben-Pauschbetrag berücksichtigt das Finanzamt von Amts wegen, falls keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden. Da der Pauschbetrag sehr niedrig ist, kann er leicht mit nachgewiesenen Aufwendungen übertroffen werden. Meist ist dies locker mit der Kirchensteuer und/oder mit Spenden möglich.

    Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gehört zu den anderen Sonderausgaben wie:

    • Unterhaltsleistungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
    • Renten und dauernde Lasten
    • Kirchensteuer
    • Ausbildungskosten
    • Spenden und Mitgliedsbeiträge
    • Schulgeldzahlungen an Privatschulen

    Der Sonderausgaben-Pauschbetrag für diese anderen Sonderausgaben beträgt

    • für Alleinstehende: 36 Euro
    • für Verheiratete: 72 Euro

    Jetzt zu den Differenzen bei den rückübermittelten Daten. Wenn keine anderen Sonderausgaben geltend gemacht werden, wird automatisch der Pauschbetrag gewährt, genauso wie bei den Werbungskosten. Das erkennt das eingesetzte Steuerprogramm als auch das Finanzamt. Das Finanzamt verzichtet aber darauf, den Umstand näher auszuweisen bzw. zu erläutern, weil mit dem Fehlen oder nicht Fehlen dieses Pauschbetrag Aussagen über die persönlichen Lebensumstände eines Steuerbürgers abgeleitet werden können. -Aus der Kirche ausgetreten-, -Keine Kinder, die zu versorgen wären-, -Keine Spenden oder gesellschaftliches Engagement wie in einem Verein-. Streng genommen und sarkastisch gesagt. jemand, der nichts gibt, nichts zu geben braucht, geben kann oder geben will.:)

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