Eintrag von Sitzungsgeldern

  • Ich habe leider nicht herausfinden können, wo die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten (steuerbegünstigten) Sitzungsgelder für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Ausschuss (in meinem Fall kommunaler Jugendhilfeausschuss), eingetragen werden können. Unter 'Ehrenämter und Aufwandenschädigungen' können nur Einnahmen erfasst werden, wenn das Häkchen bei 'Ehrenamtsfreibetrag § 3 Nr. 26a' gesetzt ist, sonst leitet das Programm zu 'Übrige Einkünfte' weiter, wo solche Aufwandentschädigungen auch nicht aufgelistet sind. Wer kann helfen?

  • Hallo Peter DD,

    im Dialog Aufwandsentschädigungen/Ehrenamt setzt Du das Häkchen beim Sachverhalt "Umfang der Tätigkeit" -Nebenberuflich-, sofern das mit deinem Hauptberuf nichts zu tun hat. Den Sachverhalt "Art der Tätigkeiten" hakst Du mit -weder noch- ab, denn auf (d)einer Lohnsteuerbescheinigung dürfte dir das Sitzungsgeld nicht ausgewiesen worden sein und freiberuflich bist Du darin wohl auch nicht gewesen. Ich nehme an, dass Du über eine politische Organisation dort hin entsandt wurdest. Wenn jetzt noch der Sachverhalt, dass die Zahlung aus einer öffentlichen Kasse geleistet wurde (war das wirklich so?), dann gerätst Du in den Sachverhalt des Ehrenamtsfreibetrag § 3 Nr. 26a z.B..: … Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen. Jetzt solltest Du die weiteren Hinweise auf der rechten Seite beachten, welcher Sachverhalt für dich zutrifft. Hierfür musst Du in deinen Auszahlungsbeleg schauen, nach welcher Kategorie, dir der Betrag ausgezahlt wurde. Im günstigsten Fall ist damit der Umstand abgegolten. Übersteigen die Sitzungsgelder aber in den jeweiligen Kategorien, die Freibeträge, müssen sie den entsprechenden Einkünften (das dürfte in deinem Fall immer noch die übrigen Einkünfte sein) erfasst werden. Die Programmhilfe gibt hier eine gute Hilfestellung.

    Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben.

    Papa

  • Vielen Dank für den Tipp! Es bleibt trotzdem ein Problem. Es handelt sich bei mir um Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG, gezahlt aus einer öffentlichen Kasse (Stadtverwaltung), davon sind in Sachsen 2448 EUR steuerfrei, das habe ich durch den Hinweis auf der rechten Seite und Recherche herausgefunden. Setze ich das Häkchen bei Ehrenamtsfreibetrag § 3 Nr. 26a und gebe den Betrag von 2448 EUR ein, erkennt das Programm nur den Ehrenamtsfreibetrag von 720 EUR an. Setze ich das Häkchen nicht, werde ich zum Punkt 'Lohnersatzleistungen und Zeiten der Nichtbeschäftigung weitergeleitet' - da passen die Einkünfte aber auch nicht wirklich rein...

  • Wenn Sie den § 3 Nr. 12 nutzen wollen, passt das dann aber nicht zu Ihrer Angabe, dass Sie den Haken bei § 3 Nr. 26a setzen. Setzen Sie statt dessen den Haken bei § 3 Nr. 12, um den selbst errechneten Freibetrag erfassen zu können. Hier eine Abbildung:

  • Herzlichen Dank auch für diesen Tipp. Nur gibt es in meinem Menü diese Auswahlmöglichkeit nicht, und die png-Grafik kann ich leider auch nicht öffnen...

  • Sie müssten bei folgenden Auswahlen die Haken gesetzt haben, damit Sie den § 3 Nr. 12 auswählen können:
    1. Umfang der Tätigkeit: Nebenberuflich
    2. Art der Tätigkeit: selbstständig/freiberuflich
    3. Die Zahlung erfolgte: aus einer öffentlichen Kasse

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