Ist es möglich als Arbeitsloser die Kosten für die Fahrten zur "Agentur für Abeit" als Werbungskosten abzusetzen?
MfG
hike39
Ist es möglich als Arbeitsloser die Kosten für die Fahrten zur "Agentur für Abeit" als Werbungskosten abzusetzen?
MfG
hike39
Machen Sie die Fahrtkosten geltend, wenn Sie sie nicht von der Agentur ersetzt bekommen.
Reicht es über die Pauschale von 1.000 Euro?
haben sie den positive Einkünfte, von denen diese Ausgaben steuerlich abzugsfähig wären?
haben sie den positive Einkünfte, von denen diese Ausgaben steuerlich abzugsfähig wären?
Wäre denn kein Verlustvortrag möglich, wenn er z. B. im gesamte Kalenderjahr nur Alg1-Bezüge hätte?
Ich glaube es ist prinzipiell möglich.
Ich denke nicht, dass es möglich ist
Ich denke nicht, dass es möglich ist
Wenn Sie es nicht wissen, sollten Sie Ihr Nicht-Wissen für sich behalten. Dieses Forum lebt von kompetenten Beiträgen.
Hallo Treckker,
eine Verlustfeststellung * für nachgewiesene Arbeitnehmer-Werbungskosten,
hier die nachgewiesenen Kosten der Arbeit-Suche
abzüglich aller Erstattungsansprüche gegen Dritte
ist prinzipiell immer möglich.
Wichtiger Hinweis für hike39:
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Das Finanzamt geht immer davon aus,
dass du rechtzeitig alle möglichen Erstattungsanträge gestellt hast
Ein theoretischer Erstattungsanspruch wird angesetzt!
Wenn hike39 + dessen Ehegatte
im aktuellen Steuerjahr (2020) keine Einkünfte hatte
und
im Steuerjahr vor der Arbeitslosigkeit (2019) Einkommensteuer bezahlt hat,
bringt ein Verlustrücktrag eine Steuerrückerstattung.
Aber nur dann.
wenn hike39 für 2019 eine Einkommensteuererklärung gemacht hat
oder diese schnellstmöglich nachholt.
Bei einem Verlustvortrag (auf 2021) besteht die Gefahr,
dass dieser im Grundfreibetrag wirkungslos verpufft.
Hinweis: Ein Verlustvortrag muss expizit beantragt werden!
* Verlustfeststellungsbescheid
Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2020
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