Wo Leerstand in SSE eingeben?

  • Hallo!


    Ich hatte im Jahr 2018 in einer Wohnung 10 Monate Leerstand.


    Auch für diesen Leerstand habe ich mit einem externen Programm eine Nebenkostenabrechnung erstellt.


    An welcher Stelle im Programm der Steuersparerklärung kann ich die Kosten vom Leerstand eingeben?


    Grüße von mir, Andy

  • An welcher Stelle im Programm der Steuersparerklärung kann ich die Kosten vom Leerstand eingeben? ... Die regulären Nebenkosten habe ich natürlich bei Nebenkosten eingetragen.


    Unter > Vermietung und Verpachtung > Ermittlung der Einkünfte > Werbungskosten tragen Sie über die > Nebenkosten hinaus alle anderen >> Werbungskosten ein wie bislang, einschließlich zum Beispiel > Gebäudeabschreibung, Erhaltungsaufwand, sonstige Werbungskosten.


    Selbstverständlich dürfen Sie beim Ausfall der Einnahmen entgangene Einnnahmen nicht mit Minus erfassen. Hier erfassen Sie nur die tatsächlichen Zahlungen, in Ihrem Fall für zwei Monate.

  • Ich habe dort tatsächlich nur die zwei Monate erfasst.


    Ich verstehe die Aussage dahingehend, daß ich den Betrag des Leerstandes bei sonstige Werbungskosten mit eintrage. Ist das korrekt?

  • Sonstige Werbungskosten sind


    Zu den sonstigen Werbungskosten zählen alle Kosten, die weder zu den Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwänden noch zu den Nebenkosten gehören.
    Sonstige Werbungskosten können z.B. sein:


    Anwalts- und Gerichtskosten (soweit sie mit der Vermietung und nicht mit der Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie oder mit deren Finanzierung zusammenhängen)
    Beiträge zum Haus-/Grundbesitzerverein
    Büromaterial
    Erbbauzinsen
    Fachliteratur
    Fahrt- und Reisekosten (soweit sie mit anderen Nebenkosten und nicht mit der Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie oder mit deren Finanzierung zusammenhängen)
    Kontoführungsgebühren
    Kosten des Arbeitszimmers
    Kosten eines Mietrechtstreits
    Kosten für Arbeitsmittel
    Kosten für Vermietungsanzeigen
    Maklergebühren (für die Vermittlung eines Mieters)


    Einfach bei den "normalen" Werbungskosten bzw. Nebenkosten eintragen. vorweggenommene Werbungskosten haben keinen Sonderstatus.

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