updates nach abgabe der steuererklärung?

  • hallo,

    wollte nachfragen, ob ich das programm weiterhin updaten soll, nachdem ich die steuererklärung abgebeben habe? brauche ich für die steuerbescheid-rückübermittlung (bzw. das abholen) die neueste version (z.b. 10.7)? oder genau diese, mit der ich die steuererklärung erstellt habe (10.6)?

    möchte vermeiden, daß ich wg. updates an den bescheid nicht mehr rankomme.

    danke im voraus.

    --
    grüße
    gregor czempik

  • Sie können immer nur mit der zu dem Zeitpunkt aktuellen Version vom Elstermodul und der SSE mit ELSTER arbeiten.

    [size="1"][ 27. Februar 2005, 19:55: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo

    da möchte ich mich mal mit meiner Erfahrung dranhängen:

    Man kauft eine Software für den Zweck, Steuererklärungen damit zu erstellen. Während der Benutzung bekommt man gesagt, daß genau das nicht möglich ist und man doch ein Update zu laden hat, weil die aktuellen Formulare nicht enthalten sind. Das allein finde ich schon sehr ärgerlich - dann soll man diese Funktionen gefälligst nicht bewerben, Die Steigerung ist dann die Größe der Patches: 8MB - das ist ja ein Witz, das ist schon mehr als der Umfang eines vollständigen Programms, mit einem Modem sitzt man da eine ganze Weile. Besonders schön war es, als kurz vor Ende des Vorgangs ein Fehler auftrat und der Download danach natürlich nicht fortgesetzt werden konnte, also 8MB von vorne. Der Gipfel ist jedoch, daß sich nach Installation kein Strich geändert hat - die Gewerbesteuererklärung geht immer noch nicht. Das 2 Monate nach Ende des Steuerjahres, vom Steuerberater kam die Erklärung schon Wochen vorher. Also ich bin wirklich bedient, das paßt nicht zur sonstigen guten Konzeption des Programms.

    Mein Wunsch wäre: Auslieferung mit aktuellen Formularen.
    Sollte es -ausnahmsweise- mal eine Änderung geben, dann soll man bitteschön die Formulardateien zum Download bereitstellen und nicht Megabyte-Downloads erzwingen. (BTW: ich nutze Elster nicht und habe das auch nicht vor)

  • In der aktuellen Programmversion ist auch das Formular für die Gewerbesteuererklärung. Letztlich wird durch ein Update nicht nur ein Formular zur Verfügung gestellt, sondern auch die Berechnungen, Zuweisungen, Hilfen etc.

    Dazu gibt es z.B. die vereinfachte Steuererklärung, die Schritt für Schritt in einzelnen Bundesländern zur Verfügung gestellt wurde und damit auch bei uns eingebaut wurde.

    Wenn Sie Elster nicht nutzen wollen, dann können Sie sich ein Patch von der Website holen und damit den Elster-Download sparen.
    Wenn Sie sich Zeit lassen mit Ihrer Erklärung, dann können Sie bei das Produkt auch bestellen, wenn die gewünschten "Formulare" verfügbar und ist das Programm integriert sind.

    Und es ist auch möglich von uns mal eine Update-CD zu bekommen.

    [size="1"][ 01. März 2005, 13:46: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Die Formulare für die Gewerbesteuererklärung sind Anfang Januar 2005 vom BMF freigegeben worden, folglich konnten diese in der ersten Release der SSE , welche im Nov. 2004 erschien, nicht enthalten sein. Ab Version 10.5, welche am 13.01.2005 erschien sind die Formulare enthalten und eine Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist seitdem möglich. ( Überprüfen sie ihre Version )
    Wie von Herrn Jung bereits erwähnt gehören zu einem Update nicht nur Formulare sondern auch programmtechnische Änderungen. Wir investieren viel Energie, um die Patches klein zu halten, jedoch liegt nicht alles in unseren Händen. Von den 8 MB umfassen etwa 2,5 MB die steuerlichen Anpassungen, weitere 2,5 MB sind eine externe Komponente und der Rest sind technische Anpassungen, welche wir aufgrund der verwendeten Werkzeuge ( Compiler ) nicht verkleinern können.
    Mit 8 MB Patchgröße belegen wir im Vergleich mit Wettbewerbern ein Spitzenposition in Bezug auf kleine Patches !
    Ein 56k Modem schafft 1 MB in etwa 3 min, somit dauert der gesamte Download unter 1/2 Stunde, bei etwa 0,7 Cent / Minute macht das max. 21 Cent.
    Ich glaube 21 Cent und 1/2 Stunde Zeit, welche man sicherlich gut anders nutzen kann ( Man muss den Download nicht beobachten, das geht von alleine ), ist in Anbetracht einer Steuererstattung gut investiert.

    Thomas Collins

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