Guten Abend,
neben ihrer beruflichen Haupttätigkeit absolviert meine Verlobte noch ein Zweitstudium (Vollzeit), welches nicht vom Arbeitgeber veranlasst ist.
Bei der ESt 2018 wird unter den Fortbildungskosten im Steuer-Spar-Tipps Fenster der Vorschlag "häusliches Studierzimmer" angezeigt.
Gelten für das Studierzimmer die gleichen strengen Regeln wie für ein häusliches Arbeitszimmer (keine weitere Nutzung außer zum Arbeiten/Studieren)?
Angenommen der Abzug wäre zulässig, wären hier die Miet- und Nebenkosten im selben Anteil wie die Fläche zur Gesamtwohnfläche als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anzusetzen?
Um den Fall noch etwas komplizierter zu machen:
Zur Bewältigung des Studiums wurde Telearbeit gewährt.
Die Regelung sieht vor, vier Tage im Home-Office zu arbeiten und einen Tag im Büro anwesend zu sein.
Daher befindet sich m.E. der berufliche Mittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer.
Ebenfalls hier die Frage, ob in diesem Fall eine private Mitbenutzung vollständig auszuschließen ist und ob das Zimmer als Werbungskosten anzusetzen ist?
Kurze Beschreibung des Zimmers:
In unserem Arbeitszimmer steht neben zwei Schreibtischen ein Sofa (kann zum Schlafen ausgeklappt werden) sowie ein Kleiderschrank mit integriertem Regal für Akten und Unterlagen.
Ein weiterer als Arbeitsplatz nutzbarer Ort existiert nicht in unserer Wohnung.
MfG
Magges