Änderung Familienstandes auf "verheiratet": Daten (Frau) werden zu Daten des Ehemanns

  • Hallo liebe Community,

    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2018 zu erstellen.
    Wir haben im Oktober 2018 geheiratet, möchten aber weiterhin getrennt unsere Steuererklärung erstellen, weil beide nebenberuflich getrennte Gewerbe betreiben.

    Wie üblich wähle ich die Datenübernahme aus dem vorangegangenen Steuerfall 2017. Meine Daten werden bis dahin korrekt übernommen.

    Dann wähle ich jedoch die Änderung des Familienstandes auf "verheiratet" und meine Daten werden fortan als die Daten des Ehemannes dargestellt, obwohl ich die Frau bin. Das zieht sich durch das ganze Tool hinweg. Selbst wenn man unter Veranlagung "Einzelveranlagung" auswählt.
    Das Tool verlangt fortan immer beide Daten (Ehemann & Ehefrau) anzugeben, und meine Daten werden automatisch in den Daten des Ehemanns angezeigt.

    Können Sie mir hier weiterhelfen, wie ich hier am besten vorgehen muss?

    Besten Dank und viele Grüße,
    Doris

  • Beginnen Sie mit dem Fall des Ehemannes und importieren Sie in diesen den Fall der Ehefrau, dann haben Sie die gewünschte Zuordnung.

    Dann können Sie mit dem Schalter Zusammenveranlagung/Einzelveranlagung Ihren Modus frei wählen.

    Staufer

  • Hallo,

    danke für die Rückmeldung. Verstehe ich richtig, dass mein Mann immer zuerst seinen Teil der Steuererklärung machen muss und erst dann kann ich meinen Teil einfügen?
    D.h. es ist nicht möglich, dass jeder seine eigene Steuererklärung erstellt?

    Ist mit der Einzelveranlagung dann sichergestellt, dass jeder seinen eigenen Steuerbescheid erhält? Wegen den beiden Gewerbebetrieben benötigt jeder einen Separaten.

    Vielen Dank!

  • Zusammenveranlagung anlegen. Anschließend auf Einzelveranlagung umstellen. Da bekommt dann jeder seinen Bescheid. Außerdem können Sie dann überprüfen, ob die Einzelveranlagung wirklich günstiger ist.

  • Die SteuerSparerklärung ist in der Lage bei Eheleuten unten erwähnte Optimierung durchzuführen.

    Optimierung der Veranlagungsart
    (aktuelle Veranlagungsart: Einzelveranlagung Ehegatten/Lebenspartner )

    Optimierung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen für Handwerker und haushaltsnahe Hilfen (Aufteilung bei Einzelveranlagung für Ehegatten).

    Bei zwei getrennten Dateien kann die SSE die Optimierung nicht durchführen. Ich würde deshalb immer zunächst eine Zusammenveranlagung anlegen und später auf Einzelveranlagung umstellen.

  • ... weil beide nebenberuflich getrennte Gewerbe betreiben.

    Die Erfassung der Gewerbe erfolgt in jedem Fall getrennt in der jeweiligen Gewinnermittlung/Gewinnerfassung. Auch werden getrennte EÜR abgegeben, unabhängig ob Einzel- oder Zusammenveranlagung.

    Staufer

  • hatte als frisch verheiratete Ehefrau das gleich Problem (getrennte Veranlagung) mit dem Ergebnis, dass bei ELSTER meine - ausgefüllte! - Anlage V meiner vermieteten Immobilie nicht mit übermittelt wurde. Auch im Ausdruck fehlt Anlage V - ebenso bei meinem Mann. Nun muss ich den Bescheid korrigieren.
    So wie es oben dargestellt wird, muss mein Mann die EKSteErk. gleichzeitig beginnen/fertigstellen.
    Tatsächlich ein Unding in einem Steuerprogramm, dass es mit soetwas nicht korrekt umgehen kann!!

  • Hallo fannhvit

    Es muss niemand die Steuer gleichzeitig beginnen/fertigstellen. Wenn bei beiden Ehegatten keine Anlage V übertragen worden ist, waren die Angaben unvollständig, z.B. weil Sie nicht ausgewählt haben, wem die Immobilie gehört. Darauf weist Sie dann auch der Prüfer hin.

    Kontrollieren Sie bitte vor Abgabe Ihre Steuererklärung. Schon allein anhand der Steuerberechnung hätte man erkennen müssen, dass das Vermietungsobjekt nicht enthalten ist (Ich gehe hier von obigen Bedienfehler aus).

    Die Vorgehensweise bei einer Heirat kann sicherlich noch verbessert werden aber bei der Erfassung von Ehegatten ist der Mann immer zuerst zu erfassen. Darum gibt es auch die Funktion zum Import der Daten der Ehefrau. Siehe Handbuch, Kurzanleitung und die Informationen direkt bei den persönlichen Angaben, wenn Sie ein Heiratsdatum im Veranlagungsjahr erfassen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung


  • So wie es oben dargestellt wird, muss mein Mann die EKSteErk. gleichzeitig beginnen/fertigstellen.
    Tatsächlich ein Unding in einem Steuerprogramm, dass es mit soetwas nicht korrekt umgehen kann!!

    Das Problem kann ich so nicht sehen. Als Verheiratete verwendet ihr einen gemeinsamen Mantelbogen. Keiner muss auf den anderen warten. Theoretisch aber nicht zu empfehlen, könntet ihr auch zwei Dateien anfertigen, Als Ehefrau füllst Du den Mantelbogen für dich aus. Es reicht, wenn Du nur die Kopfdaten deines Mannes einträgst. Die StID schafft ihr ja wohl noch euch gegenseitig mitzuteilen. Dann füllst Du deine Anlage N aus und fügst deine weiteren Einkommen hinzu, so, wie Du es vorher auch getan hattest. Das wäre möglich, wenn ihr keine Zusammenveranlagung wolltet. Selbst mit einer solch sinnlosen Herangehensweise kann das Steuerprogramm noch umgehen. Ich muss aber annehmen, dass von euch einige Dinge bei der Steuererklärung falsch oder nicht ausreichend verstanden sind. Warum sollen zwei getrennte Gewerbe/Mieteinnahmen/Einkommen als Grund für eine getrennte Veranlagung angeführt werden? Man kann das wollen. Selbst Gütertrennung kann noch angegeben werden.

    Ihr könnt eure Steuerdatei unterschiedlich, so lange ihr wollt, innerhalb der Abgabefrist, gemeinsam bearbeiten. Es ist natürlich jeder dafür verantwortlich, dass seine Anlage N/G/V/… hinzugefügt ist.

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