Nach Eingabe in Anlage KAP ist Rückerstattung niedriger

  • Laut Beratungstool des Programms muss ich nicht unbedingt die Daten der Bank-Steuerbescheinigung in die Anlage KAP eingeben. Es wird darüberhinaus mitgeteilt, dass bei Eingabe der Daten in KAP ggf. eine Günstigerprüfung (und keine Ungünstigerprüfung!!) erfolgt. Nachdem ich die o.a. Daten dann in die Anlage KAP eigegeben habe, zeigt die Kurzberechnung eine um 400 Euro geringeren Rückerstattungsbetrag des FA an mich an. Die Kapitalerträge nach Freibetrag und Zinsabschlagssteuer werden scheinbar auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen und nochmals zusätzlich Einkommenssteuer veranschlagt, obwohl die Abschlagssteuer bereits abgeführt wurde.
    Da kann doch was nicht stimmmen!!!

    [size="1"][ 04. April 2012, 07:29: Beitrag editiert von: max ][/size]

  • Bei einer individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften wird tatsächlich was"draufgeschlagen",allerdings wird die bereits bezahlte Abgeltungssteuer gleichzeitig erstattet und die ist normalerweise höher. Gruß Adi

    [size="1"][ 04. April 2012, 10:24: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Wenn tatsächlich Ihre Kapitalerträge komplett versteuert sind, kann eine Berücksichtigung von Kapitalerträgen in der Steuererklärung nicht zu einem Nachteil führen.

    [size="1"][ 04. April 2012, 11:53: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Stimmt so nicht:
    Hier konkret (nur Beispiel):
    Kapitalerträge rund 2000, in Anspruch genommener Freibetrag: 550 Euro, gezahlte Kapitalertragssteuer: 360 Euro.

    Beratungstool sagt: Eingabe in Anlage KAP nicht zwingend notwendig, schaden kanns aber nichts.

    Keine Eingabe in KAP: berechnete Rückerstattung rund 1700 Euro.
    Wenn ich die Anlage KAP ausfülle: berechnete Rückerstattung nur noch 1300 Euro

  • Mein Beispiel:
    Zeile 7: Höhe der Kapitalerträge: 2000 Euro
    Zeile 8: Gewinne aus Kapitalerträgen (in Zeile 7 enthalten): 1500 E
    Zeile 14: In Anspruch genommener Sparer- Pauschbetrag: 560 E

    Zeile 49: Kapitalertragssteuer: 360 E
    Zeile 50: Soli: 19 E
    Zeile 51: Kirchenst.: 16 E
    (Programm Version: 17.03, für Mac)

  • Kapitaleinkünfte komplett löschen und neu eintragen. Ein Blick in die Berechnung werfen,die Zahlen unter Kapitaleinkünfte ansehen.Sind aus Versehen weitere Bescheinigungen vom Vohrjahr eingetragen?

    [size="1"][ 05. April 2012, 07:22: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Ich habe dass gleiche Problem. ab einem bestimmten Punkt führt die weitere Angabe von Kapitalerträgen mit der entspr. einbehaltenen Kapitalertrags- steuer/Soli zu einer Erhöhung der Steuerschuld.

  • Zitat

    Zitat:Wenn tatsächlich Ihre Kapitalerträge komplett versteuert sind, kann eine Berücksichtigung von Kapitalerträgen in der Steuererklärung nicht zu einem Nachteil führen.

    Diesen Satz muss man, nach Vorliegen des Falles von Herr Schuberth, noch ein wenig erläutern.

    Die Erfassung einer einzelnen Kapitalanlage kann das Ergebnis der Steuerberechnung verbessern oder auch verschlechtern. Allerdings wird das Ergebnis ohne Kapitaleinkünfte nie besser sein, als mit den erfassten, bereits komplett versteuerten Kapitaleinnahmen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Bei ,mir besteht ein ähnliches Problem. Ich habe alle Kapitalerträge nebst Freistellungsbeträgen erfasst, doch der Abgeltungssteuerexperte gibt als Ergebnis an, dass ich meine Kapitalerträge nicht angeben muss. M.E. habe ich aber einen Erstattungsanspruch. doch das Programm weist mir keinen aus. Hier mal fiktive Daten, um das Problem näher zu schildern: Kapitalerträge = 5.000 € , FSA 1.602 € (voll ausgeschöpft). Es wurden also 849,50 € Steuern und 46,72 Soli an das FA abgeführt. Wenn mein persönlicher Steuersatz 17 % beträgt, sollte das Programm doch eine Erstattung i.H.v. 271,84 € ausweisen. Hier wird aber 0,00 € ausgewiesen. Merkwürdiger Weise ändert sich durch die Eingabe der Kapitalerträge nicht einmal der Gesamtbetrag der Einkünfte.

  • Was meinen persönlichem Steuersatz ? In der Berechnung der SSE ist von einem Grenzsteuersatz, nur der ist maßgeblich und von einem Durchschnittsteuersatz die Rede.

  • Und noch einmal: Der Grenzsteuersatz ist nur ein Anhalt. Nur mit einer kompletten Steuerberechnung ist letztlich eine Beurteilung möglich ob individuell oder pauschal zu versteuern.


    Zitat

    Merkwürdiger Weise ändert sich durch die Eingabe der Kapitalerträge nicht einmal der Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Und noch ein Tipp: Nutzen Sie die Informationen, die Ihnen das Programm bietet, wie in in diesem Fall die Steuerberechnung. Das würde das komplette Entwicklerteam freuen.

    Deshalb rät Ihnen der Experte oftmals dazu, alle Erträge zu erfassen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Tragen sie die gesamten Kapitalerträge ein.Warum meinen Sie, dass sie einen Erstattungsanspruch haben ? Ihr Steuersatz ist nicht 17% sondern über 25 %. Da gibt's dann nichts zurück. Ihre Kapitalerträge werden pauschal versteuert. Das ist immer dann, wenn der Steuerersatz über 25% liegt. Pauschal versteuert bedeutet: Die Kapitalerträge werden nicht zum Gesamteinkommen hinzu gerechnet. Die Steuer darauf ist mit den 25% abgegolten. Daher der Hinweis der SSE, dass die Kapitalerträge nicht einzutragen sind.

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