Guten Tag, liebe Steuerfreundinnen und -freunde,
ich praktiziere seit 2013 das Wechselmodell, d. h. meine beiden Kinder wohnen ganz genau zur Hälfte bei mir und zur Hälfte beim Vater. Sie wechseln wöchentlich. Ein Kind ist beim Vater gemeldet, für dieses Kind bekommt er Kindergeld. Ein Kind ist bei mir gemeldet, für dieses erhalte ich das Kindergeld. Keiner zahlt Unterhalt an den anderen.
Nun habe ich dies gelesen:
Der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO ("Kinderfreibetrag") steht bei einem minderjährigen Kind, das im paritätischen Wechselmodell abwechselnd in den Haushalten beider Eltern betreut wird, jedem Elternteil in voller Höhe zu. Bei einem Kind, das im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern lebt, die beide über Erwerbseinkommen verfügen, also grundsätzlich auch beide anteilig dem Kind betreuungs- und barunterhaltspflichtig sind, kann jeder Elternteil aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung den vollen Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO in Anspruch nehmen. Dann können Eltern, die sich - bei insgesamt höheren Kosten - die Unterhaltspflichten in getrennten Haushalten teilen, im Ergebnis nicht schlechter behandelt werden.
Beschluss des OLG Dresden vom 05.08.2015, Az.: 20 WF 294/15
Ich bekomme es aber nicht hin, diesen Sachverhalt in der Steuersparerklärung zu erfassen. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Für das bei mir gemeldete Kind ist alles wie gewünscht.
Aber für das beim Vater gemeldete Kind bekomme ich immer nur den halben Kinderfreibetrag und auch nur den halben Erziehungsfreibetrag ausgewiesen, weil ich ja angebe, dass das Kind beim Vater gemeldet ist und der auch das Kindergeld bekommt.
Was muss ich zum Kind in der Steuersparerklärung angeben, damit ich auch für das zweite Kind die vollen Beträge bekomme?
Und noch etwas: Leider habe ich diesen Sachverhalt erst heute erfahren und in der Steuererklärung 2013 bis 2017 daher nicht den vollen Kinderfreibetrag erhalten für das zweite Kind. Kann ich das irgendwie rückwirkend bekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße,
H@rriet