Ich verfüge über ein Girokonto der N26 das ich für meine Einkünfte aus gewerblichen Ebay verkäufen nutze. Ist es schlimm das Privatkonto einfach weiter zu verwenden? Ich habe von einem bekannten gehört das dies strafbar sei?
Vielen Dank!
Ich verfüge über ein Girokonto der N26 das ich für meine Einkünfte aus gewerblichen Ebay verkäufen nutze. Ist es schlimm das Privatkonto einfach weiter zu verwenden? Ich habe von einem bekannten gehört das dies strafbar sei?
Vielen Dank!
Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung wird nur der Geldfluss festgehalten. Bestandkonten kommen da nicht vor. Auf welchem Konto die Einnahmen gebucht werden, spielt keine Rolle.
Nein strafbar ist das nicht! Die N26 könnte dich höchstens darauf aufmerksam machen und auf ihre AGBs verweisen, falls sie damit ein Problem haben sollten. Solange du aber keine 100 Buchungen im Monat hast ist es denen doch völlig egal. Ich bin übrigens selbst bei der N26. Wieso nutzt du denn nicht hier direkt das Geschäftskonto von denen?
Schreib am besten den Kundenservice über die App an und bitte um die Umwandlung in ein Geschäftskonto. Sollte kein Problem sein.
Übrigens kannst du generell nur 1 Konto bei der N26 eröffnen. Also Privat- und Geschäftskonto ist nicht möglich.
Danke für den Tipp. Ich habe gerade gelesen das Konto dürfen nur Selbständige und Freiberufler nutzen Bei meiner kommenden UG Gründung muss ich dann so oder so das Konto wechseln.
Wie das Konto angelegt ist spielt keine Rolle.Es gibt auch einigen Konten gibt es auch eine gute Einnahmen Übersicht.
Kann man sich auch gut informieren.
Habe ähnliches gehört.
Kann man eigentlich machen, aber man muss halt schauen, dass man am Ende dem Steuerberater auch sagt was, was ist.
Man kann es machen, aber wofür? Einfach noch ein "Business" Konto dazu holen, kostet doch nicht viel mehr.
Sehe ich genauso wie exgon19. Ist doch kein großer Aufwand sich ein zusätzliches "business" Konto zu eröffne. Auf der anderen Seite, wozu, wenn es ja quasi nicht illegal ist?!
[USER="13832"]carlonnn[/USER]
Einfach wegen der Übersicht ist doch dann viel einfacher.
Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung macht, verlangt es regelmäßig die Kontoauszüge für das jeweilige Steuerjahr.
Da ist es wohl sehr sinnvoll, wenn man keine Mischung aus betrieblichen und privaten Buchungen vorlegen muss.
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