Erfassung von KV- und PV-Beiträgen für unterstützte Person nicht möglich

  • Wenn eine unterstützte Person ganzjährig im Haushalt des Unterstützers lebt, dann wird der Unterstützungshöchstbetrag ohne Nachweis akzeptiert. Falls nur ein Elternteil als Unterstützer angegeben wird und während des ganzen Jahres unterstützt wird, dann stellt die SSE2018 den nicht änderbaren Unterstützungshöchstbetrag in ein geschütztes Feld ein. Unter diesem Feld steht der Hinweis, dass im Unterstützungszeitraum geleistete KV- und PV-Beiträge im Dialog Kranken- und Pflegeversicherung der entsprechenden Person erfasst werden müssen.

    Im Dialog "Sonderausgaben, Kinder: Übernommene Beiträge zur KV und PV " können die Beiträge auch nicht erfasst werden. Anstelle der Möglichkeit zur Erfassung steht dort: Ist ihr Kind selbst Versicherungsnehmer, können sie die Beiträge nicht als Sonderausgaben geltend machen. Ein Abzug ist nur möglich, wenn ihr Kind unterhaltsbedürftig ist. Erfassen sie die Angaben zur Unterstützung ihres Kindes und die Beiträge im Bereich "Unterhalt für bedürftige Personen"

    Und nun?

  • Danke, ich bin fündig geworden. Es ist der letzte Punkt im Bereich Unterstützung.

    Da man KV-Beiträge für Kinder auch bei den Sonderausgaben erfassen kann, erschien es mir so, als würde jeweils auf die andere Stelle verwiesen, ohne dass es bei einer erfassbar wäre. Zumal beim maschinell eingestellten Beitrag steht: incl. KV-Beiträge.

  • Wenn ich nun, die für meinen Sohn übernommenen KV-Beiträge (Studentische KV und freiwillige KV), eintragen will, dann wird das schwierig, weil die SSE2018 für Beiträge an die gesetzliche KV jeweils 4 % für Krankengeldansprüche in Abzug bringt. Da für die studentische und freiwillige KV infolge Nichtbeschäftigung kein Krankengeldanspruch besteht, möchte ich die 4prozentige Kürzung nicht akzeptieren und muss deshalb diese KV- und PV-Beiträge unter der nachfolgend optionalen Rubrik "Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung incl. individuellen Anteil mit Krankengeldanspruch (z. B. private Kranken- und Pflegeversicherung) erfassen. Dabei bin ich allerdings etwas unsicher, ob das dann so richtig läuft.

    Dieser Punkt ist mir erst für die SSE2019 wichtig, weil für 2017 bereits ein Bescheid vorliegt und ich hoffe, dass das FA mit der Beifügung einer neu erzeugen Anlage Unterhalt - zum einzureichenden Einspruch - zufrieden sein wird.

  • Wenn ich nun, die für meinen Sohn übernommenen KV-Beiträge (Studentische KV und freiwillige KV), eintragen will, dann wird das schwierig, weil die SSE2018 für Beiträge an die gesetzliche KV jeweils 4 % für Krankengeldansprüche in Abzug bringt. Da für die studentische und freiwillige KV infolge Nichtbeschäftigung kein Krankengeldanspruch besteht, möchte ich die 4prozentige Kürzung nicht akzeptieren und muss deshalb diese KV- und PV-Beiträge unter der nachfolgend optionalen Rubrik "Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung incl. individuellen Anteil mit Krankengeldanspruch (z. B. private Kranken- und Pflegeversicherung) erfassen. Dabei bin ich allerdings etwas unsicher, ob das dann so richtig läuft.

    Haben die Anwendungsplaner der SSE für dieses Problem eine Lösung gefunden?

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