Wenn eine unterstützte Person ganzjährig im Haushalt des Unterstützers lebt, dann wird der Unterstützungshöchstbetrag ohne Nachweis akzeptiert. Falls nur ein Elternteil als Unterstützer angegeben wird und während des ganzen Jahres unterstützt wird, dann stellt die SSE2018 den nicht änderbaren Unterstützungshöchstbetrag in ein geschütztes Feld ein. Unter diesem Feld steht der Hinweis, dass im Unterstützungszeitraum geleistete KV- und PV-Beiträge im Dialog Kranken- und Pflegeversicherung der entsprechenden Person erfasst werden müssen.
Im Dialog "Sonderausgaben, Kinder: Übernommene Beiträge zur KV und PV " können die Beiträge auch nicht erfasst werden. Anstelle der Möglichkeit zur Erfassung steht dort: Ist ihr Kind selbst Versicherungsnehmer, können sie die Beiträge nicht als Sonderausgaben geltend machen. Ein Abzug ist nur möglich, wenn ihr Kind unterhaltsbedürftig ist. Erfassen sie die Angaben zur Unterstützung ihres Kindes und die Beiträge im Bereich "Unterhalt für bedürftige Personen"
Und nun?