4%-Abzug von den KV-Beiträgen freiwillig gesetzlich Versicherter

  • Mir ist folgende Eigentümlichkeit bei der Berechnung der abziehbaren Beiträge zur Basisabsicherung (Krankenversicherung) aufgefallen.

    Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ihre KV-Gesamtbeiträge entweder selbst ("Selbstzahler") oder diese werden vom Arbeitgeber überwiesen ("Firmenzahler").

    Bei Firmenzahlern wird der KV-Gesamtbeitrag vom Arbeitgeber in Zeile 25 ausgewiesen. Die SSE übernimmt von dort diesen Wert und überträgt ihn in Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand. Bemessungsgrundlage für den 4%-Abzug für das Krankengeld ist (wie bei gesetzlich Pflichtversicherten) nur der tatsächlich selbst gezahlte Betrag, also die Differenz der Beiträge in Zeile 25 vom Arbeitgeberanteil. War man das gesamte Jahr freiwillig gesetzlich versichert, beträgt der Abzugsbetrag für 2011 143 €.

    Ist man bei sonst gleichen Voraussetzungen Selbstzahler, dann weist der Arbeitgeber (z.B. im öffentlichen Dienst) die KV-Gesamtbeiträge nicht in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung aus. Lediglich Zeile 24 wird mit den Arbeitgeberzuschüssen gefüllt. In der SSE muss man dann die selbst gezahlten Beiträge unter

    <Sonderausgaben><Versicherungsbeiträge><Kranken- und Pflegeversicherungen><gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung><Selbstzahler: freiwillige gesetzliche und Zusatzbeiträge>

    erfassen. Diese Beiträge werden dann in die Zeilen 18 und 20 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. In dem Fall wird von der SSE der 4%-Abzug für das Krankengeld auf den Gesamtbetrag der KV-Beiträge bezogen. Das sind in diesem Jahr 277 €, also 134 € mehr als bei Firmenzahlern.

    Handelt es sich hierbei um einen Fehler in der Berechnung der SSE? Oder hat der Gesetzgeber tatsächlich vorgesehen, dass Selbstzahler schlechter zu behandeln sind als Firmenzahler und alle gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in diesem Punkt helfen könnte.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,

    habe mir dieses schwere Thema für einen verregneten Tag aufgehoben und mal die Daten in eine andere Steuersoftware eingegeben. Abgesehen von Rundungsdifferenzen kann ich deine Erkenntnisse bestätigen. Auch bei mir würde sich eine Mehrbelastung von 128 EUR bei Selbstzahlern ergeben. Insofern rechnet die SSE schon richtig.

    In den letzten Wochen habe ich versucht vorab einen Grund für diese Ungleichbehandlung zu finden, ist mir aber nicht gelungen.

    Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen wird einfach stur nach dem vorgegebenen Schema durchgerechnet. Da bleibt dann die höhere Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge (4%ige Kürzung für den Krankengeldanspruch) in der Errechnung -als nicht abzugsfähig- hängen.

    Das alles hast Du fein rausgearbeitet -RESPEKT!-

  • Hallo Rautka,

    wenn ich die Angelegenheit richtig verstehe, liegt keine Ungleichbehandlung vor. Vielmehr hast Du entweder nicht genau hingeschaut oder Dein Arbeitgeber hat beim Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung einen Fehler gemacht: in Zeile 25 gehört nämlich nicht der KV-Gesamtbeitrag, sondern nur der AN-Anteil. So jedenfalls übereinstimmend gemäß der Erfassungsmaske der SSE und meiner Lohnsteuerbescheinigung. Wenn so eingetragen wird, egal ob Firmen- oder Eigenzahler, dann stimmt auch das Ergebnis: 4% von diesem Betrag = 2% vom Gesamtbetrag (die auf den AG-Anteil entfallenden 2% dürfen ja nicht nochmal mitgerechnet werden, weil sie sonst doppelt abgezogen würden (der gesamte AG-Anteil wird ja vom KV-Gesamtbeitrag bereits abgezogen). Oder habe ich jetzt etwas nicht verstanden?

  • wenn ich den Beitrag richtig verstehe, müßte das mit den 4% korrekt sein, denn ..
    ein Anspruch auf Krankengeld zählt nicht zum Basisschutz. So wird bei Pflichgtversicherten der Krankenversicherungsbeitrag - aber nicht der Zusatzbeitrag und der Beitrag zur sozialen PV - pauschal um 4% gekürzt. Bei freiwillig KV-Versicherten sind 4% der selbst getragenen Beiträge (Gesamtbeitrag abzgl. Arbeitgeberzuschuß) nicht absetzbar, somit sind nur 96% der gesetzl. KV-Beiträge begünstigt absetzbar.
    Quelle: Steurtipps der Akadem. Arbeitsgem.

  • Hallo zusammen!

    Zitat

    Zitat:Original erstellt von Tuchenhagen:
    habe mir dieses schwere Thema für einen verregneten Tag aufgehoben und mal die Daten in eine andere Steuersoftware eingegeben. ... Auch bei mir würde sich eine Mehrbelastung von 128 EUR bei Selbstzahlern ergeben. Insofern rechnet die SSE schon richtig.

    Vielen Dank, Tuchenhagen, für die Mühe, auch wenn ich insgeheim eine andere Antwort erhofft hatte. Naja, lässt sich nicht ändern - ist ja auch nicht die einzige Ungereimtheit im Steuerrecht.

    Fundament: Das ist eben leider nicht so. Die Zeile 25 wird bei freiwillig (!) gesetzlich Versicherten nur gefüllt, wenn der Arbeitgeber die Sozialbeiträge überweist. Dann steht dort der KV-Gesamtbeitrag, der AN-Anteil steht hier nur bei Pflichtversicherten drin. Bei Selbstzahlern bleibt dieses Feld leer; der Arbeitgeber weiß zwar, was zu zahlen wäre, aber nicht, was gezahlt wurde. In diesem Fall informiert die Krankenkasse (und nicht der Arbeitgeber) das Finanzamt über den gezahlten KV-Gesamtbeitrag, sofern man der Übermittlung zugestimmt hat. Aus dieser unterschiedlichen Art der Bescheinigung ergibt sich gerade die Ungleichbehandlung.

    @horstM25: Die 4% sind schon korrekt. Was sich unterscheidet, ist die Bemessungsgrundlage.
    Bei gesetzlich Pflichtversicherten ist es der AN-Anteil (dort spielt der AG-Anteil gar keine Rolle). Bei freiwillig gesetzlich Versicherten, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt, ist es der KV-Gesamtbeitrag abzüglich AG-Anteil (also auch wieder der "AN-Anteil"), bei Selbstzahlern der Gesamtbeitrag (ohne Abzug des AG-Anteils). Es gibt also 2 Arten von freiwillig gesetzlich Versicherten ...

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,

    das mit der Zeile 25 wollte ich nicht bestreiten. Ich bin selber so ein Fall von "Selbstzahler" und auch in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in der Zeile 25 der Wert 0,00. Aber egal, Dein Problem ist ja im Kern ein anderes und ich habe Dich in der Tat im ersten Anlauf nicht richtig verstanden, wohl auch, weil ich mich an der SSE 2011 orientiert habe, während ich eben feststelle, dass es bei der SSE 2012 beim einschlägigen Dialog Änderungen gegeben hat.

    Ohne mich jetzt mit der SSE 2012 genauer beschäftigt zu haben, muss ich doch feststellen, dass Du (zumindest bezogen auf die SSE 2011 dahingehend recht hast, dass sie falsch rechnet. Dort werden die 4% auf der Basis des KV-Gesamtbeitrags berechnet und von ihm abgezogen, weiter wird der volle AG-Anteil abgezogen. Damit zieht die SSE 2% (= die 4% des AG-Anteils) doppelt ab und kommt im Ergebnis zu einem zu niedrigen abzugsfähigen Vorsorgeaufwand. Der Fehler sollte in der Tat schleunigst korrigiert werden, wenn er in der SSE 2012 auch noch drinsteckt.

    Es geht also nicht um eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung der beiden Zahlergruppen, sondern um einen Programmfehler. Ich kann Dich aber beruhigen: Zumindest mein Finanzamt hat diesen Fehler der SSE im Bescheid für 2010 nicht mitgemacht, sondern den "Kürzungsbetrag nach §10 Abs.1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG" nur mit 2% des KV-Gesamtbeitrags (= 4% meines Eigenanteils) beschieden. Damit ist ein Doppelabzug vermieden und ich zahle in der Tat weniger STeuern, als die SSE es mir ausgerechnet hat. Das FA-Programm rechnet also richtig. Und das ist am Ende das Entscheidende.

  • Schicken Sie uns doch bitte einen Beispielfall, in dem falsch gerechnet wird.

    Gibt es im Programm keine Prüfermeldung bezüglich Ihrer Eingaben?

    [size="1"][ 26. Februar 2012, 17:03: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo zusammen!

    Fundament: Na zumindest besteht noch die Hoffnung, dass es sich um einen Rechenfehler seitens der SSE handelt. Aus dem Gesetzestext kann ich nicht erkennen, was richtig ist. Allerdings bin ich nur steuerlicher Laie. Ich lasse mich überraschen, was das Finanzamt berechnet und melde mich dann hier wieder.

    Martin Jung: Die Abweichung war mir bereits im Vorjahr im Zusammenhang mit Ihrer Empfehlung zum Umgang mit dem verbreiteten Fehler der Einträge in die Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen (siehe Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung). Ich hatte dazu im Januar 2011 auch an den Support geschrieben und auf Ihre Rückfrage im Februar den Sachverhalt erläutert. Sie persönlich hatten mir dann geantwortet, dass Sie das nachvollziehen können. Damals war die Sache für mich erledigt, da der AG eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat. In diesem Jahr bin ich als Selbstzahler direkt davon betroffen.
    Ich verstehe nur nicht, inwiefern Ihnen ein einzelner Steuerfall hier hilft. Ich hatte doch oben den Fall eindeutig beschrieben, so dass Sie ihn in Ihrem sicher vorhandenen Testfallpool nachstellen können. Nehmen Sie bitte einen beliebigen Testfall mit einem freiwillig gesetzlich Versicherten (mit gefüllter Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung) und erzeugen Sie die Ergebnisdatei. Im Blatt "Aufstellung der Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen" wird dargestellt, wie hoch der von der 4%-Regel betroffene Betrag ist (i.A. 146 € für 2011).
    Dann ändern Sie den Fall so, dass die Zeilen 25 und 26 nicht gefüllt werden, wie das offenbar bei Selbstzahlern gemacht wird. Die entsprechenden Gesamtbeiträge (in der gleichen Höhe) tragen Sie unter

    <Sonderausgaben><Versicherungsbeiträge><Kranken- und Pflegeversicherungen><gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung><Selbstzahler: freiwillige gesetzliche und Zusatzbeiträge>

    ein. Wie oben ermitteln Sie den Abzugsbetrag - es sind bei mir 277 €, wobei es nebensächlich ist, ob die Differenz nun 131 € oder 128 € beträgt.
    Der Steuerprüfer gibt dazu keine Meldung aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rautka

  • Hallo Rautka, mir liegt eine Lohnsteuerbescheinigung der Deutschen Bundesbahn vor. Freiwillig gesetzlich versichert-Firmenzahler. Zeile 24 nicht ausgefüllt. Die Zeile 25 enthält nur den Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 3653,15 € und es klappt trotzdem. Bruttolohn 58.350 € AN KV 3653 € ( Beitragbemessunggrenz 2011 44550 8,2% = 3653,15 AN -Beitrag. Davon setzt die SSE 96% an = 3507 € + PV 545 = 4052.Wäre ja korrekt.Füllt jetzt die DB falsch aus. ?Gruß Adi

    [size="1"][ 03. März 2012, 11:34: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Hallo Adi,

    nach der [Defekter Link wurde vom Admin entfernt.]Verwaltungsvorschrift für das Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung muss bei freiwillig gesetzlich versicherten die Zeile 24 gefüllt sein. Da ich kaum annehme, dass ein Unternehmen wie die DB falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigungen verschickt, vermute ich, dass es sich um einen Pflichtversicherten handelt. Die Vorschriften für die Entscheidung zur Versicherungspflicht sind hinreichend kompliziert, da kann m.E. auch der Fall auftreten, dass man trotz Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze pflichtversichert bleibt.
    Außerdem hatte ich oben dargestellt, dass die Differenz nur auftritt, wenn Zeile 25 nicht gefüllt ist.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka, danke für die Antwort. Ich glaube inzwischen auch, dass mein Bekannter noch gesetzlich versichert. ist. Auch Danke für die Verwaltungsvorschrift für Lohnsteuerbescheinigungen.Ich habs abgespeichert,kann ich bestimmt mal gebrauchen. Gruß Adi

  • Ich habe jetzt meinen Steuerbescheid vorliegen. Das Finanzamt rechnet wie oben von Fundament geschrieben: der 4%-Abzug wurde auf die KV-Beiträge abzüglich Arbeitgebererstattung bezogen.

    Martin Jung: Einen entsprechenden Testfall habe ich gerade an Ihren Support geschickt, wobei Sie wie gesagt, das Ganze ziemlich einfach nachvollziehen könnten.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Endlich, nach intensivem Email- und Telefon-Verkehr und langem Warten ist dieser Fehler in der SSE jetzt endlich mit dem letzten Update (Release 17.11) zumindest in der SSE 2012 behoben!

  • Hallo zusammen!

    Fundament: Vielen Dank für den Hinweis. Da für mich das Thema Steuererklärung 2011 erledigt ist, hatte ich das Update gar nicht mitbekommen.

    Martin Jung: Leider rechnet die SSE immer noch nicht fehlerfrei. Die Berechnung des Steuerfalles, den ich Ihnen zugesandt hatte, entspricht jetzt (fast) der Berechnung des Finanzamtes. Wenn man allerdings die selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge in der Eingabetabelle auf zwei Zeilen aufteilt (Krankenkassenwechsel während des Jahres), verringert sich der Abzugsbetrag. Offenbar wird der Abzug nur auf den größeren der beiden Teilbeträge gerechnet. Hier sollte noch nachgebessert werden.

    Viele Grüße
    Rautka

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