Hallo,
ist es möglich einen Verlust aus einem Verlustvortrag der Steuererklärung des Vorjahres in der darauffolgenden Steuererklärung nur anteilig oder gar nicht anrechnen zu lassen? Wenn ja, wie?
Ziel ist es, beim Anrechnen des Verlusts des Vorjahres nicht den Steuerfreibetrag zu unterschreiten.
[size="1"][ 15.07.2013, 21:37: Beitrag editiert von: jme ][/size]