Verlust aus Vortrag teilweise oder später anrechnen

  • Hallo,

    ist es möglich einen Verlust aus einem Verlustvortrag der Steuererklärung des Vorjahres in der darauffolgenden Steuererklärung nur anteilig oder gar nicht anrechnen zu lassen? Wenn ja, wie?

    Ziel ist es, beim Anrechnen des Verlusts des Vorjahres nicht den Steuerfreibetrag zu unterschreiten.

    [size="1"][ 15.07.2013, 21:37: Beitrag editiert von: jme ][/size]

  • Nach der jetzigen Rechtslage wird der Verlustvortrag § 10d EStG grundsätzlich vor Berücksichtigung von Sonderausgaben durchgeführt. Als Konsequenz wirken sich dann Sonderausgaben entweder nicht aus oder es wird ein höherer Verlust für den Grundfreibetrag verbraucht als eigentlich notwendig wäre um die Steuerfestsetzung auf 0 EUR zu reduzierten.

    Insofern ist ein selbst bestimmbarer Verlustansatz der Höhe nach vom Gesetzgeber nicht gewollt und auch nicht möglich.

    Diese Rechtslage verstößt ggf. gegen das Belastungsprinzip der Einkommensteuer. Entsprechender Fall (Steuerfestsetzung nach Verlustvortrag 0 EUR) sollte mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Az 2 BvR 1175/10), angefochten werden. Es besteht Anspruch auf Ruhen des Verfahrens. Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat sich in der Verfügung vom 06.02.2012 (DB 2012, 486) entsprechend geäußert.

    Wie weit diese ganze Angelegenheit zum heutigen Tage gekommen ist, vermag ich im Moment aber nicht zu sagen.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.04.2012 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit besteht kein Grund mehr für das Ruhen eines Verfahrens.

  • Ich möchte die Frage mal konkretisieren:

    Nehmen wir an, ich habe aus 2017 einen steuerlichen Verlustvortrag aus Aktienverkäufen von 2000 Euro. 2018 habe ich hingegen einen Gewinn von 1000 Euro aus Aktienkäufen gemacht. Könnte ich die Verrechnung der Aktiengewinne aus 2018 mit dem Verlustvortrag aus 2017 vermeiden, indem ich für 2018 gar keine Anlage KAP abgebe (weil nämlich der Steuerfreibetrag meiner Frau und mir mit 1602 Euro den Gewinn von 1000 Euro aus 2018 übersteigt)? Oder verliere ich bei Nichtabgabe der Anlage KAP für 2018 den gesamten Verlustvortrag aus 2017 für die Jahre 2019 und folgende?

  • Verluste aus Kapitalvermögen werden von den Banken vorgetragen.

    Sie haben nicht die Möglichkeit, einen Verlustvortrag in einem Folgejahr ausfallen zu lassen oder die Höhe der negativen Einkünfte zu beschränken.

    Staufer

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