Keine Kapitalerträge

  • Nach dem Eintragen von außergewöhnlichen Belastungen wird nach den Kapitaleinkünften gefragt; wo trage ich ein, dass ich KEINE Kapitaleinkünfte habe? Beim Abgeltungsexperten wird doch immer von Kapitaleinkünften ausgegangen, oder?

  • Pardon habe mich blöd angestellt; habe selber die Lösung gefunden, in dem man die KAP-Seiten nicht bearbeitet, und die zugehörige Frage bei den außergewöhnlichen Belastungen mit "als gelesen" bzw. "Jetzt ignorieren" behandelt. :rolleyes:

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