• Hallo,
    bin Witwer, allein erziehend mit 2 Kindern (Schüler) die Halbwaisenrente beziehen. Müssen die Renten als Einkünfte in meiner Steuererkl#rung angegeben werden?
    Ich habe das ausprobiert und die Erstattung würde merklich geringer ausfallen.
    Besten Dank im voraus!

  • Bei Kindern unter 18 Jahre spielen doch die Einkünfte für das Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder der Eltern keine Rolle.

    Und was bei volljährigen Kindern in Ausbildung alles zu den Einkünften und Bezügen gehört, steht ausführlich im Steuer-Kompass drin, der über das Steuerprogramm aufrufbar ist (dazu gehört auch eine Halbwaisenrente).

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