Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

  • Hallo Fachleute,
    ich möchte für mich und meinen eingetragenen Lebenspartner für 2010 zum ersten Mal die Zusammenveranlagung beantragen. Dies ist nach der aktuellen Rechtslage noch nicht möglich; es gibt jedoch anhängige Verfahren vor dem BVerfG, deren Erfolgsaussichten ganz gut sein dürften. Daher möchte ich gegen eine wahrscheinliche Ablehnung des Finanzamtes Einspruch einlegen. Da die Rechtslage aber noch nicht geändert ist, kann ich bei dem Programm schon den Familienstand nicht eingeben.
    Daher nun meine Frage:
    Wie kann ich mit dem Programm den Sachverhalt nachvollziehbar eingeben und per Elster an das Finanzamt schicken?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    Redbiker

  • Hallo,

    reichen Sie zwei einzelne Erklärungen ein und legen Sie gegen beide Bescheide Einspruch ein. Sie können jeder Steuererklärung eine Erläuterung beifügen, müssen Sie aber nicht.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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