Hallo zusammen,
freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte schulden nach Ansicht der Finanzverwaltung offenbar den gesamten Beitrag und erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuß. Folge davon ist, dass in der Lohnsteuerbescheinigung bei freiwillig Versicherten in den Zeilen 25 und 26 jeweils der gesamte Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag zu bescheinigen ist. Leider ist das häufig nicht der Fall. Wenn man dann die bescheinigten Beiträge in der Steuererklärung eingibt, werden die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen zu niedrig angesetzt.
Seit dem jüngsten Update der Steuer-Spar-Erklärung gibt es dazu den Hinweis, dass man
QuoteZitat:... in diesem Fall den Restbetrag bei den Versicherungen unter >>Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung<< als Basisversicherung ...
erfassen soll. Leider hilft der Hinweis nicht wirklich, weil die zusätzlichen Beiträge in der Steuererklärung nicht zu den Beträgen in den Zeilen 12 und 15 addiert werden, sondern in den Zeilen 18, 20 und 21 eingetragen werden. In diesem Fall werden aber die pauschalen Kürzungen für Krankengeld fasch berechnet. Grund dafür ist, dass es die Kürzung nur für den "Arbeitnehmeranteil" am Krankenversicherungsbeitrag gibt.
Viele Grüße
Rautka