Wenn ich die vorausichtlichen Bezüge für 2011 für meine Frau und mich angebe, empfiehlt die Stuersparerklärung die Kombination III/V.
Damit zahlen wir monatlich deutlich weniger Steuern, als eigentlich fällig werden.
Diese müssen mit der Steuererklärung nachgezahlt werden.
Beim Abgabenrechner des Finanzministeriums erscheint bei der Berechnung folgender Hinweis:
"Die Summe der Lohnsteuerbeträge beider Ehegatten bei der Wahl der Steuerklassenkombination
III/V (xxx Euro) ist niedriger als die voraussichtliche Einkommensteuer (yyy Euro).
Mit der späteren Veranlagung für dieses Jahr kann eine Nachzahlung fällig werden. Ab einem Nachzahlungsbetrag von 400 Euro werden zudem Vorauszahlungen festgesetzt."
Da dies bei uns zutrifft, könnte das Finamzamt Vorauszahlungen festsetzen. Darauf sollte die Steuersparerklärung hinweisen und besser Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren empfehlen.