Mietrechtschutz - Wasserschaden - wer haftet?

  • Hallo,
    wer kann mir helfen - habe leider nichts passendes im Web bzw. auf der Rechtstipps-CD gefunden.


    Es geht um einen Wasserschaden im Keller, der eben nicht durch Waschmaschine etc. sondern durch starken Regen verursacht wurde.


    Ich weiß, dass hierfür (höhere Gewalt) es nicht unbedingt eine Versicherung geben muss/kann.


    Wer haftet jedoch für die Schäden. Ähnliches Szenario gab es vor einigen Jahren und von Vermieterseite wurde nichts unternommen. Es reicht weder das Abflussrohr bzw. die Pumpenkraft, wenn es zu solchen Regenfällen kommt.


    Ebenso haben die Mieter den Keller leer gepumpt. Haben wir hier einen Anspruch auf Kostenerstattung?


    Vielen Dank


    Thomas

  • Die §§ 677 ff BGB geben Auskunft: Geschäftsführung ohne Auftrag. Es ist das Interesse des Vermieters, in dem die Mieter ohne Auftrag gehandelt haben. Nach § 683 BGB können die Mieter prinzipiell Ersatz vom Vermieter für entsprechende Aufwendungen verlangen. Im Zweifel: Rechtsanwalt!

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