1x Version von mehreren benutzbar?

  • Hallo,

    ich habe mir die Version 2011 gekauft.

    Besteht die Möglichkeit, dass auch ein bekannter mit dieser Version (installeirt auf meinem Rechner) eine Erklärung abgibt oder sieht die Version rein rechtlich lediglich eine einmalige Abgabe einer Steuererklärung vor?

    mfg

  • Hallo,

    anbei ein Auszug aus der Lizenz:

    "Mit dem Vertragsschluss über die Lieferung von Software, überträgt AAV dem Lizenznehmer gegen Entgelt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software dauerhaft in unveränderter Form für eigene Zwecke auf bis zu drei (3) Arbeitsplätzen zu nutzen. Die Software darf aber nur durch eine Person auf einem Rechner oder Datenendgerät, nicht jedoch gleich­­zeitig auf mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleich­zeitig, genutzt werden."

    Beim Software-Kauf erwirbt man regelmäßig das Nutzungsrecht für eigene Zwecke: Sollte eine Software einmal (in diesem Fall für weniger als 30 €) gekauft werden können und beliebig oft für beliebig viele Sachverhalte verwendet werden können, dann würde dies für die Hersteller aus kaufmännischer Sicht keinen Sinn mehr machen. Und Sie müssten dann ihre Steuererklärung wieder von Hand machen oder beispielsweise ihre Briefe wieder mit der Schreibmaschine schreiben ;)

    Viele Grüße

    Dirk Vroomen
    Softwareentwicklung

  • Herr Vroomen hat natürlich Recht.
    Dennoch eine Anmerkung von mir.
    Zitat Steuerberatungsgesetz
    "§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
    Das Verbot des § 5 gilt nicht für
    1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
    2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, ..."

    "§ 15 AO
    1) Angehörige sind:
    1. der Verlobte,
    2. der Ehegatte,
    3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    4. Geschwister,
    5. Kinder der Geschwister,
    6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
    7. Geschwister der Eltern,
    8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). "

    m.E. wäre das auch durch die Lizensbestimmungen gedeckt.

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