Guten Tag werte Forumsmitglieder,
in einer Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeld des abgelaufenen Jahres steht zusätzlich, dass in den von der Krankenkasse gezahlten Beträgen Beiträge für Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung enthalten sind.
Sind diese genannten SV-Beiträge als Vorsorgeaufwendungen anzusetzen(immerhin erhöht das Krankengeld über den Progressionsvorbehalt die ESt)?
Mit Dank und Gruß,
Holger