Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Hallo, ich brauche Hilfe.
    Bin nebenberuflich selbstständig und habe eine Forderung gegen eine Firma, die nicht existiert (lange Geschichte...)Betrugsanzeige von mir (und anderen Opfern) läuft. So, komme also nie an mein Geld, hab aber die Leistung erbracht.
    Finanzamt teilte mir mit, dass ich das als "Uneinbringliche Forderung" am Jahresende geltend machen kann. Nur leider sagte mir keiner, wie das funktioniert.
    Da es hier um eine in meinen Augen hohe Summe geht, möchte ich nicht auf die Geltendmachung verzichten. Wo kann ich bzw. muss ich das angeben?
    Vielen, vielen Dank für eure Hilfe.
    Liebe Grüße
    Colchen

  • @ alexander000

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