Grenzsteuersatz

  • Ich weis, es ist kein Steuerforum aber vieleicht weis da jemand Bescheid und gibt mir trotzdem Antwort. Also ein unverheirater Arbeitnehmer ein ein Jahreseinkommen von 45.000 €. Nach dem Steuertarif von 2010 zahlt er 10870 € Einkommensteuer(Durchschnittssteuersatz 24,2%) Erhöht sich das zu verst.Einkommen um 3000€ auf 48000€ sind 12.042€ Einkommensteuer zu zahlen. Also für die 3000€ mehr zahlt er 1172€ mehr(Grenzsteuersatz 39,1%) Meine Frage lautet: Wenn er jetzt wirklich 3000 mehr hat, zahlt er dann auch für die 45.000 € mehr Steuer oder kommt die Erhöhung nur von den 3000€. vielen Dank

  • Herr Reichert, vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber wie ist dann der Satz im dem Büchlein "Steuertipps Abgeltungssteuer 2009"der Akademischen zu verstehen. Da heist es auf Seite 3:"Wegen des gesunkenen zu versteuernden Einkommens unterliegen nämlich Ihre übrigen Einkünfte wie etwa Arbeits-oder Renteneinkünfte nicht mehr in dem Maße der Steuerprogression wie bisher".

  • Hallo,


    hier war der Fokus wohl auf den Durchschnittssteuersatz. Dieser sinkt, wenn man die Kapitaleinkünfte nicht einberechnet.


    Was man in jedem Fall sagen kann: Die Abgeltungsteuer kann sich auf zusätzliche Einkünfte positiv auswirken. Haben Sie beispielsweise ein festes Einkommen und überlegen, eine weitere selbstständige Tätigkeit auszuüben, ist die Einkommensteuer auf diese neuen Einkünfte in Zeiten der neuen Abgeltungsteuer (wahrscheinlich) geringer als in den Jahren zuvor.


    Im Endeffekt kommt es immer auf die Betrachtungsweise an: Behandelt man alle Einkünfte als gleichberechtigt und nimmt den Durchschnittssteuersatz als Anhaltspunkt, wirkt die Einführung der Abgeltungsteuer so, als ob die Steuer auf alle Einkünfte gemindert würde. Betrachtet man aber nur die Einkünfte, die einen Steuer-Effekt auslösen, wirkt sich die Steuer nur auf diese Einkünfte aus. Beide Betrachtungsweisen sind legitim. Die erste Betrachtungsweise ist sinnvoll, wenn man die Höhe der Einkünfte nicht mehr groß ändern kann (z.B. bei Rentner). Die zweite Betrachtungsweise ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, wenn man die steuerliche Auswirkung von Mehr- oder Mindereinkünften benötigt.

    [size="1"][ 21. Februar 2010, 16:46: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

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