Veräußerungsverlust bei Eigentumswohnung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Eigentumswohnung, welche ich seit 1992 beisitze und bisher zu 100% vermietet hatte, in 2010 verkauft. Dabei aber leider nicht den ursprünglichen Kaufpreis erzielen können, sprich Verlust gemacht.
    Kann mir jemand mitteilen, wie ich dies in meine Steuer-Spar-Erklärung 2010 korrekt eingebe?
    Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus
    Viele Grüße
    PHG

  • Hallo,


    Sie müssen weder klären, ob der Verlust geltend gemacht werden kann, noch das Finanzamt fragen. Schauen Sie mal bitte in der Steuerprognose 2010 in den Bereich "Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung / Private Veräußerungsgeschäfte". Wenn Sie die Felder beantworten, wird Ihnen die Steuer-Spar-Erklärung sagen, dass die Veräußerung steuerfrei ist und Sie diese nicht erfassen müssen. Möglicherweise ist das auch gut so. Denn die in Anspruch genommene AfA wirkt sich gewinnerhöhend aus. Dann wird aus einem Verlust schnell ein Gewinn.

  • Ich bin trotzdem deer Meinung, dass es besser ist, sich steuerlich schlau zu machen, bevor mann im Program unnötige Eintragungen vornimmt. Denn wenn es nur mit dem Programm geht, kann ich ja Steuertipps abbestellen.

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