Anlage KAP - Günstigerprüfung

  • Hallo zusammen,
    ich hätte eine Frage zur Günstigerprüfung in Anlage KAP (Zeile 4).
    Die SSE setzt in Zeile 4 immer eine 1 und beantragt damit die Günstigerprüfung. Für diesen Fall fordert das Finanzamt, dass auch alle Kapitalerträge erfasst werden. Dies bedeutet, dass ich auch alle Jahressteuerbescheinigungen meiner verschiedenen Banken eingeben muß.
    Ich möchte aber nur eine Jahressteuerbescheinigung erfassen, nämlich von der Bank, bei der ich in 2009 Kursgewinne erzielt habe (Zeile 8 und 9 von Anlage KAP), um diese mit alten Spekulationsverlusten aus 2008 zu verrechnen. Eine Günstigerprüfung möchte ich nicht.
    Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich die 1 in Zeile 4 wieder weg?
    Danke

  • Einfach aus Aufwandsgründen und weil noch nicht alle Jahressteuerbescheinigungen vorliegen und ich nicht länger warten möchte.

    Die Günstigerprüfung in Zeile 4 ist eine Option, die man setzten können muß oder auch nicht!!!

    Insofern ist die automatische Einstellung einer 1 in Zeile 4 ein Fehler in der SSE, der behoben werden sollte.

  • Hallo Herr Jung,
    vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Die "Angaben zur Anlage KAP" hatte ich übersehen.

    Aber jetzt tritt ein weiteres Problem auf:
    Wenn ich dort das Kreuzchen mache bei "ich erfasse nur einen Teil der Kapitalerträge" dann stellt die SSE in Zeile 5 der Anlage KAP eine 1 ein, was aussagt, dass ich eine Überprüfung des Steuereinbehalts wünsche.
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, dass in meinem Fall die 1 in Zeile 5 richtig ist, da ich ja "nur" eine Verrechnung meine Kursgewinne (die in Zeile 8 oder 9 angegeben sind) mit meinen Altverlusten von vor 2009 haben möchte.
    Für diesen Fall dürfte doch meiner Ansicht nach weder in Zeile 4 noch in Zeile 5 eine 1 angegeben werden, sondern lediglich in Zeile 59!!! Oder habe ich Unrecht???
    Danke
    nabooti

  • Hallo,

    ich erkläre es mal anhand eines Beispiels:

    Angenommen, Sie haben Kapitalerträge in Höhe von 3.000 Euro. Darin enthalten sind Gewinne aus Aktienveräußerungen in Höhe von 1.000 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro wurde voll ausgeschöpft. Über diese 1.000 Euro haben Sie eine Steuerbescheinigung. Aus 2008 haben Sie Spekulationsverluste in Höhe von 500 Euro.

    Sie erfassen: "1" in Zeile 5, 1.000 Euro in Zeile 7 und Zeile 8, 801 Euro in Zeile 14a, die "1" in Zeile 59 und natürlich die einbehaltene KESt und SolZ, die auf die 1.000 Euro Aktiengewinne entfallen.

    Das passiert: Das Finanzamt überprüft den Steuereinbehalt auf Ihre Aktiengewinne. Da die Sparer-Pauschbeträge schon komplett ausgeschöpft wurden, bekommen Sie diesen nicht noch einmal. Die Verluste werden aber mit den Gewinnen verrechnet. Ihnen wurden folglich auf 500 Euro Gewinne zu viel Steuern einbehalten, die Sie nun erstattet bekommen.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Hallo Herr Reichert,

    vielen Dank für das Beispiel.

    Dazu 2 Fragen:

    a) Müssten die 1000 Euro Aktiengewinn nicht auch noch in Zeile 9 eingetragen werden?

    b) Kann die 1 in Zeile 5 nicht auch weggelassen werden? Die Verrechnung mit Altverlusten wird doch über Zeile 59 gesteuert. Wenn eine 1 in Zeile 5 angegeben ist erwartet das Finanzamt doch auch Angaben unter "korrigierte Beträge" zu Zeilen 7 bis 13.

  • Hallo,

    a) ja, richtigerweise schon. Aber es macht in der Summe keinen Unterschied.

    b) Das Finanzamt wird keine Angabe in der Spalte "korrigierte Beträge" erwarten. Man setzt die "1" in Zeile 5 auch, wenn man nur einen Teil der Kapitalerträge erfasst und der Sparer-Pauschbetrag ungünstig bei den Banken verteilt wurde.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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