In der Programmhilfe zum "AgSt-Experte Teil2" findet sich bei "Wo werden diese Erträge erfaßt" folgende Hilfe:
"Gehen Sie in den Bereich »Kapitalerträge Übersicht« und legen Sie eine neue Bescheinigung an. Wählen Sie als Art der Bescheinigung »Steuerbescheinigung für Kapitalerträge« und erfassen Sie die ausländischen Erträge in Zeile 15. "
Sollte das nicht eine "Andere Bescheinigung" sein?
Da ich eine Bescheinigung zu Kapitalerträgen habe, heißt das, daß ich zwei Bescheinigungen im Programm eingeben muß?
Anders kann ich diese Erträge für Zeile 15 nicht eingeben...