Frau 2009 im Nicht-EU-Ausland lebend - wie vorgehen?

  • Hallo liebe Steuersparer!


    Meine Frau (geheiratet haben wir im August 2009) lebte 2009 (und leider auch jetzt noch) im Nicht-EU Ausland. Unser beider Tochter (geboren Ende Dezember 2009) und ihre leibliche Tochter ebenso.
    Als ich nun meinen Steuerfall angelegt und verheiratet ausgewählt hatte, wollte das Programm - trotz getrennter Veranlagung - auch allerhand Daten von meiner Frau.
    Was ist hier der beste Weg? Welchen Sinn würde es machen, die Daten meiner Frau (Wohnort im Nicht-EU Ausland etc.) einzutragen? Wäre es nicht einfacher, für die Steuererklärung 2009 so zu tun, als wären wir nicht verheiratet? Einen Effekt hätte es doch eh nicht? Oder wäre das dann nicht rechtmäßig, weil unwahr, sodass ich alle ihre Daten eingeben muss - ohne Nutzen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


    Beste Grüße,
    Christian

  • Hallo,


    wenn die fiktive Steuerpflicht nicht beantragt werden kann (s. Bereich "Weitere Angaben/Wohnsitz im Ausland") und Ihre Frau nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, ist es am einfachsten und auch in Ordnung, "ledig" auszuwählen.


    Schauen Sie dann aber auch in den Bereich "Außergewöhnliche Belastungen/Unterhalt für bedürftige Personen". Vielleicht können Sie dort den Unterhalt an Ihre Frau geltend machen.

  • Hallo!


    Vielen herzlichen Dank für Ihre schnellen Antworten!
    Die Beantragung der fiktiven Steuerpflicht scheint leider nicht möglich zu sein, da meine Frau derzeit noch in Russland lebt. Auch ein Weg für den Staat, einiges an Geld zu sparen :(
    Nun habe ich also ledig ausgewählt, habe aber unsere gemeinsame Tochter eingetragen, in der Russischen Föderation am 26.12.2009 geboren und leider auch noch dort wohnhaft, natürlich zusammen mit meiner Frau. Ich habe mich dann gewundert, dass das Programm mir für Dezember 2009 noch 251 Euro an Kinderfreibeträgen für 2009 angerechnet hat. Ist das so korrekt, wenn wir verheiratet sind, wenn sie unsere leibliche Tochter ist, aber wenn sie und ihre Mutter leider 2009 komplett im Nicht-EU Ausland gelebt haben?


    Beste Grüße,
    Christian

  • Hallo,


    ja das ist korrekt. Sie erhalten für 1 Monat die vollen Kinder- und Erziehungsfreibeträge, die aber um die Hälfte gekürzt werden, da Russland in die Ländergruppe II eingeteilt wird.


    Wenn Sie in Russland keine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erhalten, vergessen Sie bitte nicht, das Feld "Abweichender Anspruch" zu markieren. Die Warnmeldung können Sie ignorieren.

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